Vermieterkündigung, Gewerberaum, fristlos, ständig unpünktliche Zahlungen
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Fristlose, hilfsweise fristgemäße Kündigung des Vermieters wegen ständig unpünktlicher Zahlungen nach vorheriger Abmahnung.
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Ausführliche rechtliche Erläuterungen
Der Vermieter kann bei dauerhafter unpünktlicher oder unvollständiger Zahlung, die vom Mieter verursacht wurde, eine außerordentliche Kündigung aussprechen. Dazu ist grundsätzlich eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Vermieterinteressen durch die erhebliche, dauerhafte Verspätung erforderlich.
Eine Verspätung gilt dabei als erheblich, wenn der Mieter die Zahlung um mehr als eine Woche verzögert. Dauerhaftigkeit ist anzunehmen, wenn die Verzögerung wiederholt erfolgt und deutlich wird, dass der Mieter nicht zur vertragsgemäßen Erfüllung bereit ist. Dazu hat die Rechtsprechung im Gewerberaummietrecht je nach Einzelfall eine vier- bis siebenmalige Verspätung als ausreichend erachtet.
Vor Ausspruch der außerordentlichen Kündigung hat der Vermieter den Mieter abzumahnen. Wird danach weiterhin unpünktlich gezahlt, kann der Vermieter außerordentlich kündigen.
Die vollständige Erläuterung ist Bestandteil der Vorlage.
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