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Mieterkündigung Gewerberaum, ordentlich

Mit dieser Mustervorlage erstellen Sie schnell eine ordentliche Mieterkündigung für Gewerberaum. Sie erhalten eine Word-Datei, die Sie direkt auf Ihren konkreten Fall zuschneiden können.

Informationen zum Produkt

Leistungsumfang

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Mustervorlage zum Ausfüllen.

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Enthält u. a. Hinweise auf die Berechnung der Kündigungsfrist.

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Download als Word-Dokument.

 

Produktbeschreibung 

Wenn ein Geschäftsraummietverhältnis fristgemäß beendet werden soll, ist eine ordentliche Kündigung erforderlich, bei der insbesondere Frist und Beendigungszeitpunkt korrekt angegeben werden müssen. Mit dieser Mustervorlage können Sie die ordentliche Kündigung eines Geschäftsraums durch den Mieter als Schreiben erstellen und die relevanten Angaben strukturiert erfassen. 

Die Vorlage enthält Ausfüllfelder für die erforderlichen Angaben, sodass Sie den Text in Microsoft Word schnell auf Ihren konkreten Fall anpassen können. 

Produkt
Preis
Mieterkündigung Gewerberaum, ordentlich
4,36€
Summe Warenwert
4,36 €
MwSt. (19 %)
0,83€
Gesamtpreis
5,19€

Weitere Produktinformationen und Hinweise

Inhalte der Vorlage

Ordentliche, fristgemäße Kündigung eines Geschäftsraums durch den Mieter. Geschäftsräume sind Räume, die nach dem Zweck des Mietvertrages zu geschäftlichen, insbesondere gewerblichen oder freiberuflichen Zwecken angemietet werden, also etwa Büros, Läden, Lagerhallen, Werkstätten, Praxisräume. Das Muster enthält Hinweise auf die Berechnung der Kündigungsfrist. 

Ausführliche rechtliche Erläuterungen

Ein Gewerbemietvertrag kann ordentlich nur gekündigt werden, wenn er auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde, d. h. keine fest vereinbarte Laufzeit hat. Hat er eine fest vereinbarte Laufzeit, muss eine Kündigungsmöglichkeit ausdrücklich vereinbart sein. Ist eine ordentliche Kündigung möglich, muss diese unter Einhaltung der Kündigungsfrist erfolgen. Die gesetzliche Kündigungsfrist für Gewerberäume beträgt gemäß § 580a Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sechs Monate. 

Die Kündigung ist danach bis zum dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zum Ende des nächsten Kalendervierteljahres möglich. Das bedeutet, dass das Mietverhältnis also immer nur zum Quartalsende, also zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12. beendet werden kann. Kündigt der Mieter zum Beispiel bis zum dritten Werktag im Januar, endet das Mietverhältnis zum 30.06. Die Kündigungsfrist gilt dabei für Mieter und Vermieter gleichermaßen. 

Die Parteien können auch eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Vereinbarung treffen, die Kündigungsfrist also verlängern und verkürzen. Auch der Kündigungs- und der Beendigungszeitpunkt des Mietverhältnisses sind frei vereinbar. Zum Beispiel kann im Mietvertrag geregelt werden, dass das Mietverhältnis zum 15. eines Monats oder auch zu jedem beliebigen Zeitpunkt eines Monats beendet werden kann. 

Zur Einhaltung der Frist kommt es auf den Zugang der Kündigung beim Vermieter an. Samstage sind dabei als Werktage mitzuzählen. Vermieter und Mieter müssen keinen Kündigungsgrund für die Beendigung des Mietverhältnisses angeben. Sind auf Mieter- oder Vermieterseite mehrere Personen vorhanden, ist die Kündigung von allen Mietern gegenüber allen Vermietern auszusprechen. 

 

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