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Ordentliche Kündigung des Vermieters

Mit unserem digitalen Vertragsassistenten erstellen Sie online Schritt für Schritt eine ordentliche Kündigung des Vermieters. Verständliche Fragen und kurze Hinweise führen Sie durch alle relevanten Angaben – am Ende erhalten Sie eine fertige Fassung zum Download.

Ordentliche Kündigung des Vermieters

Leistungsumfang

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Geführte Vertragserstellung mittels strukturierter Abfrage und rechtlicher Hinweise.

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Rechtskonformes Enddokument unter Berücksichtigung aktueller rechtlicher Vorgaben.

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Bereitstellung als Word-Dokument; kostenlose Neuerstellung innerhalb von 14 Tagen.

Hinweis

Kostenlose Neuerstellung innerhalb von 14 Tagen gilt nicht für Anonymkauf und kostenlose Produkte.

 

Produktbeschreibung

Mit dem Kündigungsassistenten erstellen Sie als Vermieter schnell und unkompliziert eine ordentliche Kündigung Ihres Wohnraummietverhältnisses. 
Sie werden Schritt für Schritt durch alle relevanten Angaben geführt. 
Das Kündigungsschreiben kann auf typische Kündigungsgründe im Wohnraummietrecht ausgerichtet werden. 

Was Sie regeln können 

  • Eigenbedarfskündigung. 
  • Verwertungskündigung. 
  • Pflichtverletzung. 
  • Ruhestörung. 
  • Zahlungsverzug. 
  • Verstoß bei Beheizung und Lüftung. 
  • Schönheitsreparaturen. 
Produkt
Preis
Ordentliche Kündigung
4,36€
Summe Warenwert
4,36 €
MwSt. (19 %)
0,83€
Gesamtpreis
5,19€

Weitere Produktinformationen und Hinweise

Einsatzbereich / Abgrenzung

Der Assistent ist für die strukturierte Erstellung eines individuellen Kündigungsschreibens des Vermieters auf Basis Ihrer Angaben konzipiert. 
Geeignet für die ordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses durch den Vermieter. 

Ausführliche rechtliche Erläuterungen

Kündigung von Wohnraummietverträgen 

Sowohl der Mieter als auch der Vermieter eines Wohnraummietvertrages können das Mietverhältnis durch eine Kündigung beenden. Dabei ist zu beachten, dass je nach dem wer kündigt, jeweils unterschiedliche Voraussetzungen gelten. ... 

Kündigung des Vermieters 

Will der Vermieter von Wohnraum eine ordentliche Kündigung aussprechen, ist dies nur dann möglich, wenn er für die Beendigung des Mietverhältnisses ein berechtigtes Interesse hat. Der Klassiker ist dabei der Eigenbedarf. Dieser ist dann gegeben, wenn der Vermieter die Wohnung für sich, seine Familien- oder Haushaltsangehörigen benötigt. Zu diesem Personenkreis gehören u. a.: 

  • die Eltern des Vermieters 
  • die leiblichen sowie die Stiefkinder 
  • die Geschwister des Vermieters 
  • die Enkel sowie 
  • die leiblichen Neffen und Nichten 

 
Entfernte Verwandte gehören dann zum privilegierten Personenkreis, wenn ein besonders enger Kontakt zum Vermieter besteht, der eine moralische Pflicht zur Wohnraumüberlassung begründet. 
 
Ein berechtigtes Interesse des Vermieters besteht auch dann, wenn er durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses, an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung seiner Immobilie gehindert ist. Auch erhebliche und schuldhafte Pflichtverletzungen des Mieters können eine ordentliche Kündigung rechtfertigen. 
 
Kündigt der Vermieter eine Einliegerwohnung ist ausnahmsweise kein berechtigtes Interesse erforderlich. Gibt der Vermieter keinen Grund an, verlängert sich im Gegenzug die reguläre Kündigungsfrist um weitere 3 Monate. Diese richtet sich nach der Dauer des Mietverhältnisses und ist wie folgt gestaffelt: 

  • 3 Monate bei einer Wohndauer bis zu fünf Jahren 
  • 6 Monate bei einer Wohndauer von mehr als fünf Jahren 
  • 9 Monate bei einer Wohndauer von mehr als acht Jahren 

 
Dabei muss auch der Vermieter die Kündigung spätestens am dritten Werktag (Karenzfrist) eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats, bei einer Mietdauer von bis zu fünf Jahren, aussprechen. Sind mehrere Personen als Vermieter an einem Mietvertrag beteiligt, muss das Kündigungsschreiben von allen Vermietern eigenhändig unterschrieben werden. 

Kündigung muss schriftlich erfolgen 

Die Kündigung eines Wohnraummietvertrages muss immer schriftlich erfolgen. Das gilt unabhängig davon, ob der Mieter oder Vermieter kündigt. Das gesetzlich geregelte Schriftformerfordernis verlangt, dass das Kündigungsschreiben eigenhändig von der kündigenden Partei unterschrieben wird. Sind mehrere Personen Partei eines Wohnraummietvertrages, müssen alle Beteiligten das Kündigungsschreiben unterschreiben. Das Gleiche gilt bei mehreren Empfänger eines Kündigungsschreibens: Hier muss die Zustellung an alle Empfänger erfolgen, um eine wirksame und fristgerechte Beendigung des Mietverhältnisses zu erreichen. 

 

Rechtsstand 
Das Enddokument berücksichtigt aktuelle rechtliche Vorgaben. 

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