Kündigung des Mieters
Mit unserem digitalen Vertragsassistenten erstellen Sie online Schritt für Schritt eine Kündigung des Mieters. Verständliche Fragen und kurze Hinweise führen Sie durch alle relevanten Angaben – am Ende erhalten Sie eine fertige Fassung zum Download.
Kündigung des Mieters
Leistungsumfang
Geführte Vertragserstellung mittels strukturierter Abfrage und rechtlicher Hinweise
Rechtskonformes Enddokument unter Berücksichtigung aktueller rechtlicher Vorgaben
Bereitstellung als Word-Dokument; kostenlose Neuerstellung innerhalb von 14 Tagen
Hinweis
Kostenlose Neuerstellung innerhalb von 14 Tagen gilt nicht für Anonymkauf und kostenlose Produkte.
Produktbeschreibung
Mit dem Kündigungsassistenten erstellen Sie als Mieter schnell und unkompliziert eine ordentliche Kündigung Ihres Wohnraummietverhältnisses.
Sie werden Schritt für Schritt durch die erforderlichen Angaben geführt.
Das Ergebnis ist ein klares Kündigungsschreiben zur Nutzung im Wohnraummietverhältnis.
Was Sie regeln können
- Ordentliche Kündigung
- Außerordentliche Kündigung
- Personenmehrheit Mieter
- Personenmehrheit Vermieter
- Betriebskostenabrechnung
- Kaution
- Besichtigung der Wohnung
Weitere Produktinformationen und Hinweise
Einsatzbereich / Abgrenzung
Der Assistent ist für die strukturierte Erstellung eines individuellen Kündigungsschreibens des Mieters auf Basis Ihrer Angaben konzipiert.
Geeignet für die Erstellung einer Kündigung im Wohnraummietverhältnis durch den Mieter.
Ausführliche rechtliche Erläuterungen
Kündigung von Wohnraummietverträgen
Sowohl der Mieter als auch der Vermieter eines Wohnraummietvertrages können das Mietverhältnis durch eine Kündigung beenden. Dabei ist zu beachten, dass je nach dem wer kündigt, jeweils unterschiedliche Voraussetzungen gelten. ...
Kündigung des Mieters
Der Mieter ist grundsätzlich berechtigt jederzeit eine ordentliche Kündigung auszusprechen. Abgesehen von vertraglichen Vereinbarungen, wie einer wirksamen Befristung oder einem beidseitigen Kündigungsausschluss, kann der Mieter jeder Zeit das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist beenden, ohne dass er dies gegenüber seinem Vermieter begründen oder rechtfertigen muss.
Die gesetzliche Kündigungsfrist für eine ordentliche Kündigung des Mieters beträgt, unabhängig von der Mietdauer, drei Monate. Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag (Karenzfrist) eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Um eine fristgemäße Zustellung der Kündigung zu gewährleisten, sollte ein Samstag stets wie ein Werktag behandelt werden.
Daneben gestattet das Mietrecht dem Mieter in bestimmten Fällen, das Mietverhältnis außerordentlich zu beenden. Eine außerordentliche Kündigung kommt in folgenden Fällen in Betracht:
- Vermieter verlangt Zustimmung zur Mieterhöhung
- Vermieter kündigt Modernisierungsarbeiten an
- Vermieter stimmt geplanter Untervermietung nicht zu
Besteht ein Grund für die außerordentliche Kündigung, schreibt das Gesetz die Einhaltung bestimmter Fristen vor, die je nach Situation, auch an eine Überlegungsfrist des Mieters gekoppelt sind (z. B. beim Mieterhöhungsverlangen).
Kündigung muss schriftlich erfolgen
Die Kündigung eines Wohnraummietvertrages muss immer schriftlich erfolgen. Das gilt unabhängig davon, ob der Mieter oder Vermieter kündigt. Das gesetzlich geregelte Schriftformerfordernis verlangt, dass das Kündigungsschreiben eigenhändig von der kündigenden Partei unterschrieben wird. Sind mehrere Personen Partei eines Wohnraummietvertrages, müssen alle Beteiligten das Kündigungsschreiben unterschreiben. Das Gleiche gilt bei mehreren Empfänger eines Kündigungsschreibens: Hier muss die Zustellung an alle Empfänger erfolgen, um eine wirksame und fristgerechte Beendigung des Mietverhältnisses zu erreichen.
Rechtsstand
Das Enddokument berücksichtigt aktuelle rechtliche Vorgaben.