Vorzeitige Entlassung aus befristetem Mietvertrag, Antrag des Mieters
Mit dieser Mustervorlage erstellen Sie schnell einen Antrag auf vorzeitige Entlassung aus einem befristeten Mietvertrag. Sie erhalten eine Word-Datei, die Sie direkt auf Ihren konkreten Fall zuschneiden können.
Leistungsumfang
Mustervorlage zum Ausfüllen.
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Produktbeschreibung
Bei einem befristeten Mietvertrag ist eine vorzeitige Beendigung grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich und wird häufig im Zusammenhang mit der Stellung eines Nachmieters und der Darlegung eines berechtigten Interesses angefragt. Mit dieser Mustervorlage können Sie als Mieter die Bitte um vorzeitige Entlassung aus dem befristeten Mietvertrag als Schreiben an den Vermieter formulieren.
Die Vorlage enthält Ausfüllfelder für die erforderlichen Angaben, sodass Sie den Text in Microsoft Word schnell auf Ihren konkreten Fall anpassen können.
Weitere Produktinformationen und Hinweise
Inhalte der Vorlage
Musterschreiben des Mieters an den Vermieter, in dem er um vorzeitige Entlassung aus dem befristeten Mietvertrag bittet.
Ausführliche rechtliche Erläuterungen
Bei befristeten Mietverträgen kann der Mieter eine vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis verlangen, wenn er einen Nachmieter stellt und ein berechtigtes Interesse geltend machen kann. Ein solches ist in besonderen Härtefällen anzunehmen, z. B. wenn der Mieter aus beruflichen Gründen in eine andere Stadt ziehen muss, gesundheitliche Gründe ein Verbleiben in der Wohnung nicht zulassen, der Mieter aus familiären Gründen eine größere Wohnung benötigt oder er in ein Alten- oder Pflegeheim umzieht.
Der Vermieter kann einen vom Mieter vorgeschlagenen Nachmieter nur ablehnen, wenn dafür wichtige Gründe vorliegen. Ein solcher Grund ist z. B. gegeben, wenn der Nachmieter wirtschaftlich nicht in der Lage ist, das Mietverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen. Hat der Vermieter den Nachmieter akzeptiert, trägt er das Risiko der Zahlungsfähigkeit.
Lehnt der Vermieter einen Nachmieter ohne triftigen Grund ab, so ist der Mieter so zu stellen, als ob das Mietverhältnis durch das Eintreten des Nachmieters beendet worden wäre. Findet der Mieter keinen Nachmieter, bleibt er grundsätzlich an den Mietvertrag gebunden. Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Vermieter die Wohnung ohne Schwierigkeiten weitervermieten könnte, z. B. weil eine Warteliste für Mieter besteht.
Kann der Mieter ein berechtigtes Interesse geltend machen und hat er einen Nachmieter gestellt, hat er gegen den Vermieter einen Anspruch auf Abschluss eines Mietaufhebungsvertrags.
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