Besichtigungsverlangen des Vermieters
Mit dieser Mustervorlage erstellen Sie schnell ein Besichtigungsverlangen des Vermieters. Sie erhalten eine Word-Datei, die Sie direkt auf Ihren konkreten Fall zuschneiden können.
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Produktbeschreibung
Wenn der Vermieter die Mietwohnung aus einem berechtigten Anlass betreten möchte, sollte der Besuch rechtzeitig angekündigt und nachvollziehbar kommuniziert werden. Mit dieser Mustervorlage können Sie als Vermieter ein Besichtigungsverlangen als Schreiben erstellen und die Ankündigung des Besuchs in der Mietwohnung festhalten.
Die Vorlage enthält Ausfüllfelder für die erforderlichen Angaben, sodass Sie den Text in Microsoft Word schnell auf Ihren konkreten Fall anpassen können.
Weitere Produktinformationen und Hinweise
Inhalte der Vorlage
Musterschreiben des Vermieters an den Mieter, in dem er seinen Besuch der Mietwohnung ankündigt. Das Muster Besichtigungsverlangen des Vermieters enthält rechtliche Erläuterungen.
Ausführliche rechtliche Erläuterungen
Dem Mieter steht an seiner Wohnung das uneingeschränkte Hausrecht zu. Der Vermieter oder ein Bevollmächtigter desselben dürfen die Wohnung des Mieters betreten, wenn sie einen berechtigten Grund geltend machen können. Als Gründe sind dabei von der Rechtsprechung u. a. anerkannt
die Begutachtung der vom Mieter gemeldeten Mängel
Verdacht von Mängeln oder des vertragswidrigen Gebrauchs
Begutachtung wegen Modernisierung oder Mieterhöhung
Kontrolle der Durchführung notwendiger Schönheitsreparaturen
Ablesen von Messeinrichtungen
Sicherung des Vermieterpfandrechts
routinemäßige Überprüfung der Mietwohnung auf Mängel und
Besichtigung der Wohnung durch Kauf- bzw. Mietinteressenten nach Kündigung.
Ohne Vorankündigung darf der Vermieter die Wohnung nur bei offensichtlich akuter Gefahr für das Eigentum des Vermieters wie Wasserrohrbruch, Feuer, etc. betreten. Andernfalls muss er die Besichtigung aber mindestens 24 Stunden im Voraus ankündigen, bei berufstätigen Mietern auch mehrere Tage im Voraus.
Ist der Mieter für längere Zeit abwesend, muss er dem Vermieter informieren, wer einen Zweitschlüssel für die Wohnung aufbewahrt und in dringenden Fällen Zutritt gewähren kann. Andernfalls kann der Mieter für eventuell entstehende Schäden haftbar gemacht werden.
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