Benachrichtigung des Betriebsrates über eine Versetzung
Mit dieser Mustervorlage erstellen Sie schnell eine Benachrichtigung des Betriebsrates über eine Versetzung. Sie erhalten eine Word-Datei, die Sie direkt auf Ihren konkreten Fall zuschneiden können.
Leistungsumfang
Mustervorlage zum Ausfüllen.
Regelungen u. a. zu Unterrichtung des Betriebsrates über die beabsichtigte Versetzung, Zustimmungsverfahren nach § 99 BetrVG, Fristen.
Ausführliche rechtliche Erläuterungen als Bestandteil der Vorlage.
Download als Word-Dokument.
Hinweis
Unter Berücksichtigung des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes erstellt.
Produktbeschreibung
Bei einer geplanten Versetzung in einem Betrieb mit Betriebsrat müssen Arbeitgeber die Beteiligungsrechte des Betriebsrats korrekt beachten, damit die Maßnahme wirksam umgesetzt werden kann.
Mit dieser Mustervorlage erstellen Sie eine Benachrichtigung, die die geplante Versetzung strukturiert ankündigt und Ihnen eine verlässliche Grundlage für die erforderliche Unterrichtung bietet.
Weitere Produktinformationen und Hinweise
Ausführliche rechtliche Erläuterungen
Eine arbeitsrechtliche Versetzung ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist (§ 95 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz, BetrVG). Als Arbeitsbereich wird der konkrete Arbeitsplatz einschließlich seiner Beziehungen zur betrieblichen Umgebung in räumlicher, technischer und organisatorischer Hinsicht definiert.
Der Arbeitgeber hat gegenüber dem Arbeitnehmer ein Direktionsrecht, das ihm grundsätzlich ermöglicht, nach billigem Ermessen den Arbeitnehmer zu versetzen, soweit der Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung, ein Tarifvertrag oder eine gesetzliche Bestimmung dem nicht entgegensteht.
In Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern muss, falls ein Betriebsrat vorhanden ist, dieser über die beabsichtigte Versetzung informiert werden und der Betriebsrat muss der Versetzung zustimmen. Der Betriebsrat kann die Zustimmung verweigern, wenn dafür eines der in § 99 Abs. 2 BetrVG aufgezählten Gründe vorliegt.
Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so hat er dies unter Angabe von Gründen innerhalb einer Woche nach Unterrichtung durch den Arbeitgeber diesem schriftlich mitzuteilen. Ohne die Zustimmung des Betriebsrats oder der Ersetzung der Zustimmung durch das Arbeitsgericht ist die Versetzung grundsätzlich unwirksam.
Datenschutz-Hinweis (DSGVO)
Bitte beachten Sie, dass nach der DSGVO Informationspflichten (Art. 13 DSGVO) und ggf. Einwilligungen (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) erforderlich sein können. Information und Einwilligung sind nicht Bestandteil dieser Vorlage; ein Informationsschreiben kann separat erstellt werden.
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