Was ist eine Satzung?
Mit der Satzung (dem Gesellschaftsvertrag) geben die Gesellschafter der GmbH die innere Struktur. Die GmbH entsteht aber noch nicht allein durch die Erstellung und Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages, sondern erst durch die Eintragung in das Handelsregister.
Die Gründung einer GmbH ist für jeden gesetzlich erlaubten Zweck möglich ist und das GmbH-Gesetz sieht für die Satzung nur wenige Pflichtangaben vor. Die Satzung muss folgende Punkte enthalten:
- die Firma (d. h. der Name) der GmbH und die Bezeichnung "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" bzw. die Abkürzung GmbH (Beispiel: "Mustermann und Söhne GmbH")
- den Sitz
- den Gegenstand
- die Höhe des Stammkapitals
- den Betrag der Stammeinlage
Das Registerverfahren wurde beschleunigt, da die Eintragung von einer möglicherweise notwendigen verwaltungsrechtlichen Genehmigung abgekoppelt wurde. Es genügt die Versicherung, dass die Genehmigung bei der zuständigen Stelle beantragt worden ist.