Rechnung, Hinweis auf 30-Tage-Verzug
Informationen zum Produkt
Muster einer Rechnung, in der der Kunde auf den Eintritt des Verzugs nach 30 Tagen hingewiesen wird.
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Ausführliche rechtliche Erläuterungen
Hinweis auf 30-Tage-Verzug: Falls der Gläubiger dem Schuldner eine Rechnung zukommen lässt, kommt der Schuldner spätestens dann in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet, § 286 Abs. 3 Satz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Ist der Schuldner jedoch ein Verbraucher, kommt er nur in Verzug, wenn wie im vorliegenden Muster auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Als Verbraucher gilt gemäß § 13 BGB eine natürliche Person, die den Vertrag weder zum gewerblichen noch zum selbstständigen beruflichen Zweck abschließt.
Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug (§ 286 Abs. 3 Satz 2 BGB).
Die vollständige Erläuterung ist Bestandteil der Vorlage.
Vertragsassistent
Muster