Mahnung zur Abnahme der Kaufsache
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Musterschreiben des Verkäufers an den Käufer mit der Mahnung zur Abnahme der Kaufsache.
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Ausführliche rechtliche Erläuterungen
Durch den Kaufvertrag gemäß § 433 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) wird der Verkäufer zur Übergabe (= in der Regel das Verschaffen des unmittelbaren Besitzes) und Übereignung (= Verschaffen des Eigentums) der Kaufsache verpflichtet, wobei die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu sein hat. Im Gegenzug hat der Käufer die Pflicht, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Die ordnungsgemäße Abnahme der Kaufsache ist also eine wichtige Pflicht des Käufers. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann der Verkäufer ihn mahnen und eine Frist setzen, in der die ordnungsgemäße Abnahme erfolgen soll. Der Käufer kommt in Verzug, wenn er die ihm angebotene Leistung nicht annimmt (§ 293 BGB). Lässt der Käufer diese Frist fruchtlos verstreichen, kann der Verkäufer auf Risiko des Käufers die Ware aufbewahren und ihm gegenüber eventuelle Mehraufwendungen (z. B. Lagerkosten etc.) geltend machen (§ 304 BGB).
Die vollständige Erläuterung ist Bestandteil der Vorlage.
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