Janolaw Logo
Support

Geschäftsordnung der Geschäftsführung

Informationen zum Produkt

Mit diesem Muster können als Geschäftsordnung die Grundlagen der Geschäftsverteilung und -führung in einer aufsichtsratslosen GmbH festgelegt werden. Dies betrifft vor allem die Sitzungen der Geschäftsführer sowie deren Zusammenarbeit.

Der Erlass einer Geschäftsordnung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die GmbH mehrere Geschäftsführer hat und deren Zuständigkeits- und Verantwortungsbereiche abgegrenzt werden sollen.


Sparen Sie 25% beim Dokumentenkauf mit einem Guthabenkonto bei janolaw.

Jetzt informieren ›

Ausführliche rechtliche Erläuterungen

Einzelheiten der Geschäftsführungsbefugnis werden in der Geschäftsordnung der GmbH geregelt. Die Geschäftsordnung kann durch Gesellschafterbeschluss mit einfacher Mehrheit gefasst werden. Die Geschäftsführer können ihre Geschäftsführungsbefugnis aber auch selbst in einer Geschäftsordnung regeln, auch bei einer mitbestimmten GmbH.

Die Geschäftsordnung muss dann von den Geschäftsführern einstimmig beschlossen werden. Die Geschäftsführungsbefugnis ist nicht zu verwechseln mit der Vertretung der Gesellschaft nach außen. Ob die Geschäftsführer die Gesellschaft einzeln oder gemeinsam vertreten, muss in der Satzung der GmbH geregelt werden.

In der vorliegenden Geschäftsordnung werden u. a. geregelt die Grundlagen der Geschäftsführung, Geschäftsverteilung und Geschäftsleitung, die Festlegung zustimmungspflichtiger Geschäfte sowie Sitzungen der Geschäftsführer und deren Zusammenarbeit.

Bitte beachten Sie, dass, wenn abweichend vom vorliegenden Muster einem der Geschäftsführer Einzelgeschäftsführungsbefugnis eingeräumt wird, dieser damit ein Vetorecht gegenüber der Geschäftsführungsbefugnis seiner Kollegen besitzt, § 115 Handelsgesetzbuch (HGB) analog.

Die vollständige Erläuterung ist Bestandteil der Vorlage.

Produkt
Preis
Geschäftsordnung der Geschäftsführung
7,89€
Summe Warenwert
7,89 €
MwSt. (19 %)
1,50€
Gesamtpreis
9,39€
Die janolaw GmbH ist keine Rechtsanwaltskanzlei. Wir dürfen daher keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 3 RDG erbringen. Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen erstellten Dokumente nach der Erstellung nicht durch uns überprüft werden.

Suchen Sie?

Hier haben wir einige Produkte aufgelistet, die Sie ebenfalls interessieren könnten.