Forderungsverzicht mit Besserungsschein
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Forderungsverzicht mit Besserungsschein des Gesellschafters einer GmbH, der für die folgende Situation gedacht ist: Die GmbH befindet sich in einer finanziellen Krise. Zur Vermeidung einer drohenden Überschuldung und einer sich möglicherweise anschließenden Insolvenz der Gesellschaft, erklärt sich ein Gesellschafter zu einem Forderungsverzicht hinsichtlich einer ihm gegen die GmbH zustehenden Forderung bereit.
Da der Gesellschafter jedoch überzeugt ist, dass sich die Vermögensverhältnisse der GmbH in Zukunft wieder bessern werden, erklärt er seinen Forderungsverzicht unter der Bedingung, dass die Forderung bei Besserung der Vermögensverhältnisse wieder auflebt.
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Ausführliche rechtliche Erläuterungen
Ein Forderungsverzicht mit Besserungsklausel kann als Mittel eingesetzt werden, die GmbH als Schuldnerin einer Forderung eines Gesellschafters vor einer Insolvenz zu bewahren. Der vorläufige Forderungsverzicht wird in Situationen eingesetzt, in denen ein Gesellschafter seiner GmbH z. B. ein Darlehen gewährt hat und die Gesellschaft finanziell nicht in der Lage ist, dieses fristgemäß zurückzuzahlen. Der Gläubiger kann ganz oder teilweise auf seine Forderung verzichten.
Die Besserungsklausel dient dem Zweck, dass die Forderung wieder auflebt, wenn die finanzielle Krise beseitigt ist. Konkret bedeutet dies, dass die GmbH sich wirtschaftlich wieder in der Lage befindet, die gegen sie bestehenden Forderungen aus zukünftigen Bilanzgewinnen, aus einem die Rückstellungen und Verbindlichkeiten der Gesellschaft übersteigenden Vermögen (freies Vermögen) oder aus einem etwaigen Liquidationserlös zu erfüllen. Die finanzielle Situation der Gesellschaft sollte in regelmäßigen Abständen überprüft werden.
Die vollständige Erläuterung ist Bestandteil der Vorlage.
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