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Einladung zur Gesellschafterversammlung

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Einladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung mit Angabe der Tagesordnung

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Ausführliche rechtliche Erläuterungen

Die Versammlung der Gesellschafter wird vom Geschäftsführer einberufen. Der Zweck der Versammlung soll in der Einladung angegeben werden. Damit soll den Gesellschaftern die Möglichkeit eingeräumt werden, an der Versammlung überhaupt und zudem vorbereitet teilzunehmen. Wird die Versammlung nicht ordnungsgemäß einberufen, so können Beschlüsse nur gefasst werden, wenn sämtliche Gesellschafter anwesend sind. Dies gilt auch für Beschlüsse über Gegenstände, die nicht wenigstens drei Tage vor der Versammlung mittels eingeschriebener Briefe angekündigt worden sind. 

Der Geschäftsführer muss die Versammlung einberufen, wenn es im Interesse der Gesellschaft erforderlich erscheint. Gesetzlich angeordnet ist die Einberufung, wenn sich aus der Jahresbilanz oder aus einer im Laufe des Geschäftsjahres aufgestellten Bilanz ergibt, dass die Hälfte des Stammkapitals verloren ist. Weiterhin besteht eine Pflicht zur Einberufung auf Verlangen einer Gesellschafterminderheit. Bei einer Gesellschafterminderheit handelt es sich um Gesellschafter, deren Geschäftsanteile zusammen mindestens 10% des Stammkapitals entsprechen.

Die vollständige Erläuterung ist Bestandteil der Vorlage.

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