Einspruch gegen Bußgeldbescheid
Einfaches Muster für ein Schreiben, mit dem gegen einen Bußgeldbescheid im Verkehrsrecht vorgegangen werden kann. Der Einspruch richtet sich gegen einen Bescheid, der einen qualifizierten Rotlichtverstoß zum Inhalt hat.
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Einfache Word-Vorlage für den Einspruch gegen einen qualifizierten Rotlichtverstoß
Erläuterungen zu Fristen und Verfahren (§ 68 OWiG, § 26 StVG)
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Der Bußgeldbescheid wird von der zuständigen Verwaltungsbehörde nach Anhörung des Betroffenen erlassen und schließt das Verwaltungsverfahren ab. Wenn der Einspruch des Betroffenen erfolgreich ist, wird der Bußgeldbescheid zurückgenommen. Nimmt die zuständige Verwaltungsbehörde den Bußgeldbescheid nicht zurück, wird die gerichtliche Prüfung der erhobenen Vorwürfe veranlasst. Bei einem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid entscheidet nach § 68 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Verwaltungsbehörde ihren Sitz hat
Der Einspruch kann auch zur Folge haben, dass der Bußgeldbescheid zu Lasten des Betroffenen verschärft wird (sog. reformatio in peius oder Verböserung). Der Einspruch kann auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden. Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gilt nach § 26 Abs. 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG) eine Verjährung von drei Monaten. Die Verjährung beginnt mit der Beendigung der Handlung.