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Zurückweisung einer Kündigung wegen fehlender Vollmacht

Mit dieser Mustervorlage erstellen Sie schnell eine Zurückweisung einer Kündigung wegen fehlender Vollmacht. Sie erhalten eine Word-Datei, die Sie direkt auf Ihren konkreten Fall zuschneiden können.

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Produktbeschreibung 

Wenn eine Kündigung durch einen Vertreter erklärt wird, kann sie unwirksam sein, wenn keine Vollmachtsurkunde im Original vorgelegt wird und die Zurückweisung unverzüglich erfolgt. Mit dieser Mustervorlage können Sie die Kündigung wegen fehlender Vollmacht gegenüber dem Vertreter des Vermieters als Schreiben zurückweisen. 

Die Vorlage enthält Ausfüllfelder für die erforderlichen Angaben, sodass Sie den Text in Microsoft Word schnell auf Ihren konkreten Fall anpassen können. 

Produkt
Preis
Zurückweisung einer Kündigung wegen fehlender Vollmacht
4,36€
Summe Warenwert
4,36 €
MwSt. (19 %)
0,83€
Gesamtpreis
5,19€

Weitere Produktinformationen und Hinweise

Inhalte der Vorlage

Musterschreiben gegenüber einem Vertreter des Vermieters, in dem eine Kündigung wegen fehlender Vollmacht zurückgewiesen wird. 

Ausführliche rechtliche Erläuterungen

Die Kündigungserklärung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Erklärt ein Bevollmächtigter eine Kündigung, ohne die Vollmachtsurkunde im Original vorzulegen, und weist der Empfänger die Kündigung aus diesem Grund unverzüglich zurück, so ist diese unwirksam. Die Unwirksamkeit wird auch nicht durch die nachträgliche Vorlage einer Vollmachtsurkunde geheilt. 

Unverzüglich ist eine Zurückweisung, wenn sie ohne schuldhaftes Zögern erfolgt. Das bedeutet, dass dem Empfänger eine angemessene Überlegungszeit einzuräumen ist, die sich grundsätzlich nach dem Einzelfall richtet. Da die Feststellung, dass eine Vollmacht fehlt, ohne Schwierigkeiten zu treffen ist, wird von der Rechtsprechung aber in der Regel eine Frist von wenigen Tagen als angemessen angesehen. 

Eine Zurückweisung der Kündigung ist nicht möglich, wenn der Vollmachtgeber den Empfänger bereits von der Bevollmächtigung in Kenntnis gesetzt hat (§ 174 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB). Für eine Kündigung, die während eines anhängigen Rechtsstreits vom Prozessbevollmächtigen aufgrund einer Prozessvollmacht ausgesprochen wird, gilt § 174 BGB nicht. Hier sind die Sondervorschriften der §§ 80 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) anzuwenden. 

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