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Vermieterwiderspruch gegen Fortsetzungsverlangen des Mieters

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Musterbrief für Vermieter: Ablehnung des mieterseitigen Fortsetzungsverlangens nach Kündigung durch den Vermieter. Der Vermieterwiderspruch enthält rechtliche Erläuterungen.

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Ausführliche rechtliche Erläuterungen

Hat der Vermieter dem Mieter ordentlich gekündigt, kann der Mieter der Kündigung gemäß § 574 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB widersprechen. Dazu muss der Auszug für ihn, seine Familie oder einen sonstigen Haushaltsangehörigen eine besondere Härte darstellen. Ob eine solche vorliegt, bestimmt sich danach, ob die Kündigung unter Berücksichtigung des berechtigten Interesses des Vermieters an der Vertragsbeendigung für den Mieter hinnehmbar ist oder nicht.

Eine besondere Härte in diesem Sinne läge z. B. vor, wenn kein angemessener Ersatzwohnraum beschafft werden könnte, oder bei einem hohen Alter oder bedenklichem Gesundheitszustand des Mieters etc. Es findet also für den Einzelfall eine Interessenabwägung zwischen dem berechtigten Interesse des Vermieters an der Kündigung und den Folgen der Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter statt. Stehen sich die beiden Interessen gleichwertig gegenüber, hat das Räumungsinteresse des Vermieters Vorrang.

Der Mieter kann keine Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn auf Seiten des Vermieters ein Grund vorliegt, der auch eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt (z. B. im Fall des Zahlungsrückstandes mit zwei oder mehr Monatsmieten).

Die vollständige Erläuterung ist Bestandteil der Vorlage.

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Vermieterwiderspruch gegen Fortsetzungsverlangen des Mieters
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