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Vermieterkündigung, fristlos, ständig unpünktliche Zahlungen

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Fristlose, hilfsweise fristgemäße, Kündigung des Vermieters wegen ständig unpünktlicher Zahlungen nach vorheriger Abmahnung.

Aktueller Corona-Hinweis: Bis zum 30. September 2022 gilt: Der Vermieter kann ein Mietverhältnis nicht allein aus dem Grund kündigen, dass der Mieter im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 trotz Fälligkeit die Miete nicht leistet, sofern die Nichtleistung auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruht.

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Ausführliche rechtliche Erläuterungen

Der Vermieter kann bei dauerhafter unpünktlicher oder unvollständiger Zahlung, die vom Mieter verursacht wurde, eine außerordentliche Kündigung aussprechen. Dazu ist grundsätzlich eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Vermieterinteressen durch die erhebliche, dauerhafte Verspätung erforderlich.

Eine Verspätung gilt dabei als erheblich, wenn der Mieter die Zahlung um mehr als eine Woche verzögert. Dauerhaftigkeit ist anzunehmen, wenn die Verzögerung wiederholt erfolgt und deutlich wird, dass der Mieter nicht zur vertragsgemäßen Erfüllung bereit ist. Dazu hat die Rechtsprechung je nach Einzelfall eine drei- bis sechsmalige Verspätung als ausreichend erachtet.

Die Miete ist im Voraus bis zum dritten Werktag des Monats zu leisten (§ 556b Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB). Für die fristgerechte Zahlung kommt es dabei grundsätzlich auf die rechtzeitige Übermittlung des Geldes bis zum Fälligkeitszeitpunkt durch den Mieter an. Es kann allerdings auch im Mietvertrag vereinbart werden, dass maßgeblich der Zugang beim Vermieter sein soll. Fällt der "dritte Werktag" auf einen Samstag, tritt der Zahlungsverzug und seine Folgen erst nach dem folgenden Montag - also am Dienstag - ein. Der Samstag soll danach nicht als Werktag im Sinne des § 556b BGB anzusehen sein.

Vor Ausspruch der außerordentlichen Kündigung hat der Vermieter den Mieter abzumahnen. Wird danach weiterhin unpünktlich gezahlt, kann der Vermieter außerordentlich kündigen. Wegen Zahlungsverzugs kann der Vermieter daneben auch ordentlich, d. h. mit der gesetzlichen Frist kündigen.

Die vollständige Erläuterung ist Bestandteil der Vorlage.

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