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Mietvorvertrag (Vormietvertrag)

Mit dieser Mustervorlage erstellen Sie schnell einen Mietvorvertrag (Vormietvertrag). Sie erhalten eine Word-Datei, die Sie direkt auf Ihren konkreten Fall zuschneiden können.

Informationen zum Produkt

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Produktbeschreibung 

Wenn die Parteien sich bereits zum späteren Abschluss eines Mietvertrages über Wohnraum verpflichten möchten, kann ein Vorvertrag die gemeinsame Absicht verbindlich festhalten. So lassen sich die grundlegenden Eckpunkte dokumentieren, obwohl der endgültige Hauptmietvertrag noch nicht abschließend ausgestaltet ist. 

Die Vorlage enthält Ausfüllfelder für die erforderlichen Angaben, sodass Sie den Text in Microsoft Word schnell auf Ihren konkreten Fall anpassen können. 

Produkt
Preis
Mietvorvertrag
4,36€
Summe Warenwert
4,36 €
MwSt. (19 %)
0,83€
Gesamtpreis
5,19€

Weitere Produktinformationen und Hinweise

Inhalte der Vorlage

Mustervertrag, in dem sich die Parteien zum Abschluss eines Mietvertrages über Wohnraum verpflichten (Mietvorvertrag oder Vormietvertrag). 

Ausführliche rechtliche Erläuterungen

Durch einen Mietvorvertrag verpflichten sich die Vertragsparteien zum künftigen Abschluss eines Mietvertrags. Ein Vorvertrag kommt insbesondere in Betracht, wenn die Parteien sich über den konkreten Inhalt des Hauptvertrags noch nicht einig sind. Weiterhin kann ein Vorvertrag Sinn machen, wenn das Mietobjekt ein Neubau und bei Beginn der Vertragsverhandlungen noch nicht fertiggestellt ist. 

Ein Vorvertrag ist aber nur dann anzunehmen, wenn sich die Parteien auch bereits rechtlich binden wollen, also die Verpflichtung zum Abschluss eines Hauptvertrags eingehen wollen. Die Bedingungen des Hauptmietvertrags sind im Vorvertrag noch nicht abschließend zu regeln. Die Parteien müssen aber Vereinbarungen über Mietgegenstand, -höhe und -zeit wenigstens in bestimmbarer Form getroffen haben. Ein unwirksamer Hauptmietvertrag kann grundsätzlich nicht in einen wirksamen Vorvertrag umgedeutet werden. 

Weigert sich eine Partei, den Hauptvertrag abzuschließen, so ist sie zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den der andere Vertragspartner dadurch erlitten hat. Darüber hinaus ist dieser zum Rücktritt vom Vorvertrag berechtigt. 

Datenschutz-Hinweis (DSGVO)

Bitte beachten Sie, dass nach der DSGVO Informationspflichten (Art. 13 DSGVO) und ggf. Einwilligungen (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) erforderlich sein können. Information und Einwilligung sind nicht Bestandteil dieser Vorlage; ein Informationsschreiben kann separat erstellt werden. 

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