Kündigungsbestätigung des Vermieters nach ordentlicher Mieterkündigung
Mit dieser Mustervorlage erstellen Sie schnell eine Kündigungsbestätigung des Vermieters nach ordentlicher Kündigung des Mieters. Sie erhalten eine Word-Datei, die Sie direkt auf Ihren konkreten Fall zuschneiden können.
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Produktbeschreibung
Wenn der Mieter ordentlich kündigt, sollte der Vermieter den Zugang der Kündigung schriftlich bestätigen und dabei wichtige Punkte zur Beendigung des Mietverhältnisses klar kommunizieren. Mit dieser Mustervorlage können Sie die Kündigungsbestätigung erstellen und relevante Hinweise im Zusammenhang mit Kündigungsfrist, Schönheitsreparaturen und Mietkaution im Schreiben festhalten.
Die Vorlage enthält u. a.
- einen Hinweis auf die (ggf. von der im Kündigungsschreiben abweichend genannten) Kündigungsfristen,
- einen Hinweis auf die Pflicht zu Schönheitsreparaturen
- eine Warnung vor dem "Abwohnen" der Mietkaution bis zum Mietende und
- einen Hinweis auf die Rückzahlung der Mietkaution.
Die Vorlage enthält ferner Ausfüllfelder für die erforderlichen Angaben, sodass Sie den Text in Microsoft Word schnell auf Ihren konkreten Fall anpassen können.
Weitere Produktinformationen und Hinweise
Ausführliche rechtliche Erläuterungen
Wenn der Mieter kündigt, sollte der Vermieter ihm schriftlich mitteilen, dass er das Kündigungsschreiben erhalten hat. Dies schafft Rechtsklarheit für beide Vertragsparteien. Der Vermieter kann zunächst überprüfen, ob der Mieter die vertraglich vereinbarte oder gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten hat. Gegebenenfalls kann der Vermieter die Berechnung der Kündigungsfrist bei ordentlicher Kündigung durch den Mieter korrigieren und ihm mitteilen, zu welchem Datum die Kündigung tatsächlich wirksam ist.
Zudem kann der Vermieter den Mieter darauf hinweisen, dass er Schönheitsreparaturen durchzuführen hat. Voraussetzung hierfür sind wirksame Vertragsklauseln im Mietvertrag, die den Mieter zur Durchführung von Schönheitsreparaturen verpflichten.
Häufig ist auch die Rückzahlung der Mietkaution ein Streitpunkt zwischen dem Vermieter und dem Mieter. Die Rückzahlung der Mietkaution wird grundsätzlich nach Ende des Vertragsverhältnisses fällig. Die Rechtsprechung gewährt dem Vermieter aber eine angemessene Prüfungsfrist (in der Regel drei bis sechs Monate), um festzustellen, dass dem Vermieter keine kautionsrelevanten Ansprüche mehr zustehen.
Bei der Übergabe ist es empfehlenswert, ein Übergabeprotokoll zu erstellen, um den Zustand der Wohnung zu dokumentieren, die Zählerstände (Wasser, Strom, Heizung) abzulesen und die ordnungsgemäße Rückgabe sämtlicher Schlüssel sicherzustellen.
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