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Besichtigungsverweigerung des Mieters

Mit dieser Mustervorlage erstellen Sie schnell eine Besichtigungsverweigerung des Mieters. Sie erhalten eine Word-Datei, die Sie direkt auf Ihren konkreten Fall zuschneiden können.

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Produktbeschreibung 

Wenn der Mieter eine Wohnungsbesichtigung ablehnen möchte, sollte die Verweigerung als Schreiben klar formuliert und nachvollziehbar begründet werden. Mit dieser Mustervorlage können Sie als Mieter die Besichtigungsverweigerung gegenüber dem Vermieter schriftlich erklären. 

Die Vorlage enthält Ausfüllfelder für die erforderlichen Angaben, sodass Sie den Text in Microsoft Word schnell auf Ihren konkreten Fall anpassen können. 

Produkt
Preis
Besichtigungsverweigerung des Mieters
4,36€
Summe Warenwert
4,36 €
MwSt. (19 %)
0,83€
Gesamtpreis
5,19€

Weitere Produktinformationen und Hinweise

Inhalte der Vorlage

Musterschreiben des Mieters an den Vermieter, in dem er den Wunsch des Vermieters zur Wohnungsbesichtigung ablehnt.  

Ausführliche rechtliche Erläuterungen

Dem Mieter steht an seiner Wohnung das uneingeschränkte Hausrecht zu. Der Vermieter oder ein Bevollmächtigter desselben dürfen die Wohnung des Mieters betreten, wenn sie einen berechtigten Grund geltend machen können. Als Gründe sind dabei von der Rechtsprechung u. a. anerkannt 

  • die Begutachtung der vom Mieter gemeldeten Mängel 
  • Verdacht von Mängeln oder des vertragswidrigen Gebrauchs 
  • Begutachtung wegen Modernisierung oder Mieterhöhung 
  • Kontrolle der Durchführung notwendiger Schönheitsreparaturen 
  • Ablesen von Messeinrichtungen 
  • Sicherung des Vermieterpfandrechts 
  • routinemäßige Überprüfung der Mietwohnung auf Mängel und 
  • Besichtigung der Wohnung durch Kauf- bzw. Mietinteressenten nach Kündigung. 

 
Ohne Vorankündigung darf der Vermieter die Wohnung nur bei offensichtlich akuter Gefahr für das Eigentum des Vermieters wie Wasserrohrbruch, Feuer, etc. betreten. Andernfalls muss er die Besichtigung aber mindestens 24 Stunden im Voraus ankündigen, bei berufstätigen Mietern auch mehrere Tage im Voraus. 

Der Besichtigungstermin darf nur zu üblichen Zeiten angesetzt werden. Dies sind in der Regel Termine an Wochentagen zwischen 10 und 13 Uhr sowie zwischen 15 und 18 Uhr, ausnahmsweise auch bis 20 Uhr. An Sonn- und Feiertagen darf eine Besichtigung nur in Ausnahmefällen stattfinden. 

Verweigert der Mieter grundlos den Zutritt, darf der Vermieter sich auch nicht mit einem Nachschlüssel Zutritt zu der Wohnung verschaffen. Er muss dann gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen und gegebenenfalls eine einstweilige Verfügung erwirken. Bei unberechtigter Verweigerung muss der Mieter den entstandenen Schaden, z. B. Mehrkosten für An- und Abfahrt oder Mietausfall wegen Verhinderung der Weitervermietung ersetzen. 

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