Zeugnis Geschäftsführer
Mit dieser Mustervorlage erstellen Sie schnell ein Zeugnis für einen GmbH-Geschäftsführer. Sie erhalten eine Word-Datei, die Sie direkt auf Ihren konkreten Fall zuschneiden können.
Leistungsumfang
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Ausführliche rechtliche Erläuterungen als Bestandteil der Vorlage.
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Produktbeschreibung
Bei der Ausstellung eines Zeugnisses für einen GmbH-Geschäftsführer ist eine klare und professionelle Formulierung besonders wichtig, da die Rechtslage und die Einordnung des Dienstverhältnisses differenziert sein können.
Mit dieser Mustervorlage erstellen Sie ein sehr gutes Zeugnis für einen GmbH-Geschäftsführer und können die Word-Datei direkt auf Ihren konkreten Fall zuschneiden.
Weitere Produktinformationen und Hinweise
Inhalte der Vorlage
Muster für ein sehr gutes Zeugnis für einen GmbH-Geschäftsführer.
Ausführliche rechtliche Erläuterungen
Der GmbH-Geschäftsführer ist der gesetzliche Vertreter einer juristischen Person. Er übt Arbeitgeber-Funktionen aus und ist kein Arbeitnehmer, § 5 Abs. 1 Satz 3 Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG). Die Frage, ob ein GmbH-Geschäftsführer einen gesetzlichen Anspruch auf ein Zeugnis hat, ist umstritten.
Nach einer Auffassung liegt ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis liegt nicht vor und damit auch kein Anspruch auf ein Zeugnis, wenn der GmbH-Geschäftsführer 50% und mehr der Geschäftsanteile besitzt oder eine solche Mehrheit repräsentiert. Nach anderer Auffassung soll auch ein Gesellschafter-Geschäftsführer als Dienstnehmer nach § 630 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) einen Zeugnisanspruch haben. Ein GmbH-Geschäftsführer, der dagegen nicht Gesellschafter der GmbH ist, soll regelmäßig einen Zeugnisanspruch haben (BGH, Urteil vom 9. November 1967, Az.: II ZR 64/67).
Nach § 630 Satz 1 BGB kann bei der Beendigung eines dauernden Dienstverhältnisses der Verpflichtete von dem anderen Teil ein schriftliches Zeugnis über das Dienstverhältnis und dessen Dauer fordern. Nach Satz 2 dieser Vorschrift ist das Zeugnis auf Verlangen auf die Leistungen und die Führung im Dienst zu erstrecken.
Das Recht auf Erteilung bzw. auf Berichtigung eines bereits erteilten Zeugnisses kann der abhängig beschäftigte GmbH-Geschäftsführer im Klagewege vor den ordentlichen Gerichten (also nicht vor den Arbeitsgerichten) durchsetzen.
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