Versetzungsanordnung (Englisch)
Mit dieser Mustervorlage erstellen Sie schnell die Versetzungsanordnung in englischer Sprache. Sie erhalten eine Word-Datei, die Sie direkt auf Ihren konkreten Fall zuschneiden können.
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Hinweis
Englisches Musterschreiben mit deutschen Erläuterungen
Produktbeschreibung
Wenn der Arbeitgeber den Inhalt der Tätigkeit ändern möchte, muss die Versetzung im Rahmen des Weisungsrechts rechtssicher angeordnet werden. Eine klar formulierte Versetzungsanordnung hilft dabei, die Entscheidung nachvollziehbar festzuhalten und die Umsetzung im Betrieb zu steuern.
Mit dieser Mustervorlage erhalten Sie eine passende Versetzungsanordnung und können den Text in Microsoft Word schnell auf Ihren konkreten Fall anpassen.
Weitere Produktinformationen und Hinweise
Inhalte der Vorlage
Vorlage einer Versetzungsanordnung, die den Inhalt der Tätigkeit betrifft.
Ausführliche rechtliche Erläuterungen
Eine Versetzung ist die einseitige Änderung des Arbeitsplatzes nach Ort, Zeit, Umfang oder Inhalt der Arbeit. Im Arbeitsvertrag sind die Arbeitsbedingungen regelmäßig nur allgemein umschrieben, sie werden durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers konkretisiert. Nach § 106 Gewerbeordnung, § 315 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist der Arbeitgeber berechtigt, Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher zu bestimmen, soweit seine Befugnisse nicht durch den Einzelvertrag oder durch kollektivrechtliche Vorschriften beschränkt sind.
Für Betriebe mit Betriebsrat gilt: Versetzungen in Unternehmen mit regelmäßig mehr als zwanzig Arbeitnehmern bedürfen der Zustimmung des Betriebsrates, § 99 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Nach § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG ist eine Versetzung die "Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist."
Kann der Arbeitgeber die geänderten Arbeitsbedingungen nicht im Wege des Weisungsrechts durchsetzen, ist er auf das Einverständnis des Arbeitnehmers angewiesen bzw. muss er zum Mittel der Änderungskündigung greifen, § 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG).
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