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Urlaubsgenehmigung durch den Arbeitgeber

Mit dieser Mustervorlage erstellen Sie schnell die Urlaubsgenehmigung durch den Arbeitgeber. Sie erhalten eine Word-Datei, die Sie direkt auf Ihren konkreten Fall zuschneiden können.

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Produktbeschreibung

Wenn ein Arbeitnehmer Urlaub beantragt, sorgt eine schriftliche Genehmigung für klare Verhältnisse und Planungssicherheit. So kann der Urlaub verbindlich gebucht werden und beide Seiten haben eine nachvollziehbare Dokumentation der Entscheidung. 

Mit dieser Mustervorlage erhalten Sie eine passende Urlaubsgenehmigung und können den Text in Microsoft Word schnell auf Ihren konkreten Fall anpassen. 

Produkt
Preis
Urlaubsgenehmigung
4,36€
Summe Warenwert
4,36 €
MwSt. (19 %)
0,83€
Gesamtpreis
5,19€

Weitere Produktinformationen und Hinweise

Inhalte der Vorlage

Schreiben des Arbeitgebers, mit dem dieser den Urlaubsantrag des Arbeitnehmers stattgibt. 

Ausführliche rechtliche Erläuterungen

Jeder Arbeitnehmer hat gemäß § 1 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) einen Anspruch auf bezahlten Urlaub (Erholungsurlaub). Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitnehmer eine Vollzeit- oder Teilzeittätigkeit ausübt oder als Minijobber beschäftigt wird. Der Urlaub dient der Wiederherstellung und dem Erhalt der Arbeitskraft und ist somit auch im Interesse des Arbeitgebers. 

Tritt der Arbeitnehmer einen genehmigten Urlaub an, bleibt er berechtigt vom Arbeitsplatz fern und muss daher auch nicht mit einer Abmahnung oder Kündigung rechnen. Voraussetzung für das Entstehen des vollen Urlaubsanspruchs ist jedoch nach § 4 BUrlG, dass das Arbeitsverhältnis sechs Monate bestanden hat (Wartezeit). 

Ein Urlaubsantrag kann jedoch vom Arbeitgeber dann abgelehnt werden, wenn dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen (§ 7 Abs. 1 BUrlG). Der Urlaub muss aber zu einem anderen Zeitpunkt gewährt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitgeber auch Betriebsferien anordnen, die dann regelmäßig dem individuellen Wunsch des Arbeitnehmers auf eine andere Urlaubsverteilung entgegenstehen.