Beratervertrag
Mit dieser Mustervorlage erstellen Sie schnell einen Beratervertrag für eine selbstständige Beratungstätigkeit. Sie erhalten eine sofort nutzbare Word-Vorlage, die Sie an Ihre Zusammenarbeit anpassen können.
Leistungsumfang
Mustervorlage zum Ausfüllen.
Regelungen u. a. zu Vergütung, Aufgabengebiet, Geheimhaltung, Wettbewerbsverbot und Reisekosten
Ausführliche rechtliche Erläuterungen als Bestandteil der Vorlage
Download als Word-Dokument.
Hinweis
Das Muster berücksichtigt nicht die Konstellation, dass der Vertragspartner des Beraters ein Verbraucher (vgl. § 13 BGB) ist, und enthält demnach keine Widerrufsbelehrung.
Produktbeschreibung
Wenn Sie eine selbstständige Beratung rechtssicher beauftragen möchten, sollten die Rahmenbedingungen klar und nachvollziehbar geregelt sein.
Mit dieser Mustervorlage erstellen Sie eine Rahmenvereinbarung, die die wesentlichen Punkte der Zusammenarbeit strukturiert festhält und Ihnen eine praxistaugliche Grundlage für Ihren konkreten Beratungsauftrag gibt.
Weitere Produktinformationen und Hinweise
Inhalte der Vorlage
Die Mustervereinbarung enthält u. a. Regelungen über Vergütung, Aufgabengebiet, Geheimhaltung, Wettbewerbsverbot und Reisekosten und kann befristet oder unbefristet abgeschlossen werden.
Ausführliche rechtliche Erläuterungen
Mit Abschluss des Beratervertrages verpflichtet sich der Berater zur Erbringung einer entgeltlichen Beratungstätigkeit (dann Dienstvertrag meist mit Geschäftsbesorgungscharakter, §§ 675, 611ff. Bürgerliches Gesetzbuch, BGB) oder zur Erteilung eines einzelnen Rats oder einer Auskunft (dann Werkvertrag, §§ 631ff. BGB). Der Berater erhält auch ohne ausdrückliche Vereinbarung eine Vergütung, wenn die Beratung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist (bspw. Auskunft eines Rechtsanwalts, §§ 675, 611, 612 Abs. 2 BGB).
In Ausnahmefällen kann die Erteilung eines Rats oder einer Auskunft unentgeltlich sein, wobei auch hier ein Vertrag (Auftrag) vorliegen kann, wenn für den Berater erkennbar die Auskunft für den Ratsuchenden von erheblicher Bedeutung ist und dieser sie zur Grundlage wesentlicher Entscheidungen machen will, insbesondere wenn der Berater für die Erteilung besonders sachkundig oder selbst wirtschaftlich interessiert ist.
Die geschuldete Beratertätigkeit ergibt sich aus dem Beratervertrag und - soweit darin nicht ausreichend festgelegt - aus dem Anlass oder dem Inhalt der Anfrage. Die Beraterleistung kann dabei vom Beschaffen von Drittinformationen über die schlichte Auskunft, den Rat oder die Beratung bis hin zur Empfehlung reichen.
Die Auskunft muss richtig und vollständig, der erteilte Rat gewissenhaft erteilt sein. Greift der Berater dabei auf Informationen von Dritten zurück, hat er diese sorgfältig zu überprüfen und darf bei Übernahme ungeprüfter Angaben nicht den Anschein einer Überprüfung erwecken. Existieren keine zuverlässigen Quellen, muss darauf hingewiesen werden. Erkennt der Berater, dass die erteilte Beratung unrichtig war, muss er dies unverzüglich richtig stellen. In Fällen, bei denen die erteilte Auskunft erst im Nachhinein unrichtig wird (z. B. infolge von Gesetzesänderungen), gilt dies allerdings nur dann, wenn besondere Umstände für eine Richtigstellung vorliegen.
Erleidet der Ratsuchende dadurch, dass er auf die Richtigkeit der Beratung vertraut hat, einen Schaden, muss der Berater diesen ersetzen. Voraussetzung ist ein Verstoß gegen vorstehend genannte Pflichten. Nur wenn der Berater auch Gewähr für die Richtigkeit der Beratung übernommen hat, ergibt sich der Pflichtverstoß bereits aus der Fehlerhaftigkeit der Beratung. Der Ratsuchende muss dann so gestellt werden, wie er bei richtiger Auskunft oder zutreffendem Rat stünde.
Datenschutz-Hinweis (DSGVO)
Bitte beachten Sie, dass nach der DSGVO Informationspflichten (Art. 13 DSGVO) und ggf. Einwilligungen (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) erforderlich sein können. Information und Einwilligung sind nicht Bestandteil dieser Vorlage; ein Informationsschreiben kann separat erstellt werden.
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