Digitale Unternehmenszugehörigkeit
Mit dieser Mustervorlage erstellen Sie schnell eine Abmahnung wegen falscher Angaben bei der Unternehmenszugehörigkeit. Sie erhalten eine Word-Datei, die Sie direkt auf Ihren konkreten Fall zuschneiden können.
Leistungsumfang
Mustervorlage zum Ausfüllen.
Enthält u. a. Vorlage für eine strafbewehrte Unterlassungserklärung.
Ausführliche rechtliche Erläuterungen als Bestandteil der Vorlage.
Download als Word-Dokument.
Hinweis
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Produktbeschreibung
Wenn nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses falsche Angaben zur Unternehmenszugehörigkeit gemacht werden, kann es erforderlich sein, als ehemaliger Arbeitgeber hiergegen schriftlich vorzugehen und eine Unterlassung zu verlangen.
Mit dieser Mustervorlage erstellen Sie ein entsprechendes Schreiben und können die Word-Datei direkt bearbeiten und auf Ihren konkreten Fall zuschneiden.
Weitere Produktinformationen und Hinweise
Inhalte der Vorlage
Mit dem vorliegenden Muster kann der ehemalige Arbeitgeber gegen seinen ehemaligen Arbeitnehmer vorgehen. Das Muster enthält auch eine Vorlage für eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, zu deren Abgabe der ehemalige Arbeitnehmer aufgefordert wird.
Ausführliche rechtliche Erläuterungen
Abmahnung wegen falscher Angaben bei der Unternehmenszugehörigkeit: Berufliche Soziale Netzwerke wie Xing oder LinkedIn sind im Aufschwung. Sie dienen Arbeitnehmern als berufliche Visitenkarte und oft auch als Bewerbungsplattform. Nicht immer entsprechen die dort gemachten Angaben aber der Wahrheit. Häufig werden Angaben zur Dauer der Unternehmenszugehörigkeit nicht korrekt angegeben, sei es aus Nachlässigkeit, sei es aus dem Bestreben eine kontinuierliche Erwerbstätigkeit anzuzeigen, um so für potentielle neue Arbeitgeber attraktiver zu wirken.
Für den ehemaligen Arbeitgeber kann dies aus mehreren Gründen ein Problem darstellen:
Potentielle Kunden könnten sich an den vermeintlichen Mitarbeiter wenden und von diesem abgeworben werden oder der Mitarbeiter könnte sonst wie verhindern, dass die Kontaktaufnahme dem ehemaligen Arbeitgeber bekannt wird.
Negative und rechtswidrige Verhaltensweisen des Mitarbeiters werden - da ja ein Beschäftigungsverhältnis vorzuliegen scheint - dem ehemaligen Arbeitgeber zugerechnet.
Das allgemeine Rücksichtnahmegebot des § 241 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit dem Arbeitsvertrag verlangt vom Arbeitnehmer auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf die Interessen des Arbeitgebers angemessen Rücksicht zu nehmen. Behauptet der Arbeitnehmer wahrheitswidrig, noch beim Arbeitgeber beschäftigt zu sein, überwiegt das Interesse des Arbeitgebers eindeutig an einer Unterlassung dieser Behauptung.
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