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Urlaubsbescheinigung

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Informationen zum Produkt

Muster einer Urlaubsbescheinigung des Arbeitgebers, mit der der Arbeitnehmer bei einem neuen Arbeitgeber nachweisen kann, welcher Teils seines Jahresurlaubs bereits erfüllt ist.

Ausführliche rechtliche Erläuterungen

Um Doppelurlaubsansprüche beim alten und beim neuen Arbeitgeber zu vermeiden, muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Urlaubsbescheinigung ausstellen (§ 6 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz, BUrlG).

Die Urlaubsbescheinigung muss den nachfolgenden Arbeitgeber über die Urlaubsdaten in Kenntnis setzen, damit er beurteilen kann, wie viel Urlaub er seinem neuen Arbeitnehmer noch zu gewähren hat. Sie muss daher die Identität des Arbeitnehmers, die Dauer des Arbeitsverhältnisses im laufenden Kalenderjahr sowie den im Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub enthalten.

Erteilt der Arbeitgeber die Bescheinigung über den Urlaub nicht, macht er sich schadensersatzpflichtig, wenn der Arbeitnehmer deshalb einen Urlaubsanspruch gegen den neuen Arbeitgeber nicht erheben kann. Denn der neue Arbeitgeber kann die Erteilung des Urlaubs solange zurückhalten, bis ihm der Arbeitnehmer den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub nachweist.

Der Arbeitnehmer muss ggf. die Bescheinigung vor dem Arbeitsgericht einklagen. Der Arbeitgeber hat an der Bescheinigung kein Zurückbehaltungsrecht, d. h. er kann sie nicht mit der Begründung zurückhalten, dass er selbst gegen den Arbeitnehmer noch Ansprüche hat.

Die vollständige Erläuterung ist Bestandteil der Vorlage.

 

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Urlaubsbescheinigung
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