Benachrichtigung des Betriebsrates über eine Versetzung
Hinweis
Unter Berücksichtigung des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes erstellt.
Sparen Sie 25% beim Dokumentenkauf mit einem Guthabenkonto bei janolaw.
Informationen zum Produkt
Benachrichtigung des Betriebsrates über geplante Versetzung durch den Arbeitgeber.
Ausführliche rechtliche Erläuterungen
Eine arbeitsrechtliche Versetzung ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist (§ 95 Abs. 3 Betriebsverfassungsgesetz, BetrVG). Als Arbeitsbereich wird der konkrete Arbeitsplatz einschließlich seiner Beziehungen zur betrieblichen Umgebung in räumlicher, technischer und organisatorischer Hinsicht definiert.
Der Arbeitgeber hat gegenüber dem Arbeitnehmer ein Direktionsrecht, das ihm grundsätzlich ermöglicht, nach billigem Ermessen den Arbeitnehmer zu versetzen, soweit der Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung, ein Tarifvertrag oder eine gesetzliche Bestimmung dem nicht entgegensteht.
In Unternehmen mit in der Regel mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern muss, falls ein Betriebsrat vorhanden ist, dieser über die beabsichtigte Versetzung informiert werden und der Betriebsrat muss der Versetzung zustimmen. Der Betriebsrat kann die Zustimmung verweigern, wenn dafür eines der in § 99 Abs. 2 BetrVG aufgezählten Gründe vorliegt.
Verweigert der Betriebsrat seine Zustimmung, so hat er dies unter Angabe von Gründen innerhalb einer Woche nach Unterrichtung durch den Arbeitgeber diesem schriftlich mitzuteilen. Ohne die Zustimmung des Betriebsrats oder der Ersetzung der Zustimmung durch das Arbeitsgericht ist die Versetzung grundsätzlich unwirksam.
Die vollständige Erläuterung ist Bestandteil der Vorlage.
Sie sind bereits registrierter Kunde bei janolaw? Dann loggen Sie sich einfach hier ein.
Vertragsassistent
Muster
Suchen Sie?
Hier haben wir einige Produkte aufgelistet, die Sie ebenfalls interessieren könnten.