Besichtigungsverlangen des Vermieters
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Musterschreiben des Vermieters an den Mieter, in dem er seinen Besuch der Mietwohnung ankündigt. Das Muster Besichtigungsverlangen des Vermieters enthält rechtliche Erläuterungen.
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Ausführliche rechtliche Erläuterungen
Dem Mieter steht an seiner Wohnung das uneingeschränkte Hausrecht zu. Der Vermieter oder ein Bevollmächtigter desselben dürfen die Wohnung des Mieters betreten, wenn sie einen berechtigten Grund geltend machen können. Als Gründe sind dabei von der Rechtsprechung u. a. anerkannt
- die Begutachtung der vom Mieter gemeldeten Mängel
- Verdacht von Mängeln oder des vertragswidrigen Gebrauchs
- Begutachtung wegen Modernisierung oder Mieterhöhung
- Kontrolle der Durchführung notwendiger Schönheitsreparaturen
- Ablesen von Messeinrichtungen
- Sicherung des Vermieterpfandrechts
- routinemäßige Überprüfung der Mietwohnung auf Mängel und
- Besichtigung der Wohnung durch Kauf- bzw. Mietinteressenten nach Kündigung.
Ohne Vorankündigung darf der Vermieter die Wohnung nur bei offensichtlich akuter Gefahr für das Eigentum des Vermieters wie Wasserrohrbruch, Feuer, etc. betreten. Andernfalls muss er die Besichtigung aber mindestens 24 Stunden im Voraus ankündigen, bei berufstätigen Mietern auch mehrere Tage im Voraus.
Ist der Mieter für längere Zeit abwesend, muss er dem Vermieter informieren, wer einen Zweitschlüssel für die Wohnung aufbewahrt und in dringenden Fällen Zutritt gewähren kann. Andernfalls kann der Mieter für eventuell entstehende Schäden haftbar gemacht werden.
Die vollständige Erläuterung ist Bestandteil der Vorlage.
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