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Kauf eines schlüsselfertigen Neubaus

Kauf eines schlüsselfertigen Neubaus: Bevor Sie einen Bauträgervertrag unterschreiben, sollten Sie darauf achten, dass im Bauträgervertrag bestimmte Punkte enthalten sind. Hauptbestandteil eines Bauträgervertrages ist eine umfangreiche und detaillierte Baubeschreibung.

Diese muss eindeutig festlegen, welche Arbeiten in welcher Qualität und welche Materialien und Produkte erbracht bzw. verwendet werden. Nur die Punkte, die auch eindeutig und zweifelsfrei im Vertrag aufgeführt sind, können Sie später als Bauherr vom Bauträger auch ohne juristisches Tauziehen einfordern.

Insofern ist es in Ihrem Interesse als Bauherr, auf eine möglichst präzise Baubeschreibung zu achten. Des weiteren sollten auch korrekte Pläne des Bauvorhabens der Baubeschreibung beigefügt werden. Aus diesen Plänen sollten bereits der Grundriss und sonstige Detailplanungen hervorgehen.

In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass Sie alle Arbeiten, die Sie evtl. in Eigenleistung erbringen wollen, ausführlich auch so bezeichnen, um späteren Streit zu vermeiden.

Ein weiterer, mindestens genauso wichtiger Bestandteil des Bauträgervertrages ist ein transparenter Kostenplan. Insbesondere sollte von vornherein feststehen, welche Kosten im vereinbarten Preis enthalten sind, z. B.

  • die Erschließungskosten,
  • Kosten für ein mögliches Bodengutachten usw.

Als Bauherr sollten Sie sich eine verbindliche Baupreisbindung zusichern lassen.

Des weiteren sollten Sie auf eine gute Baudokumentation achten und sich u. a. sämtliche Planungsunterlagen, Genehmigungen, Bautagebücher, Abnahmeprotokolle aushändigen lassen. Sehr wichtig ist an dieser Stelle auch, dass Sie sich auf jeden Fall die Baugenehmigung für das Bauvorhaben oder zumindest eine beglaubigte Kopie hiervon aushändigen lassen.

Des weiteren sollten alle wichtigen Termine, insbesondere Baubeginn und Baufertigstellung verbindlich im Vertrag mit konkretem Datum und ggf. Vertragsstrafen aufgenommen werden. Sie sollten vertraglich festlegen, was Sie bspw. mit ''schlüsselfertig'' meinen und wie Sie diesen Zustand definieren, damit es später nicht zu Überraschungen kommt.

Schließlich sollten Sie als Bauherr vom Bauträger eine Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaft einer Bank verlangen, damit Sie Ihr finanzielles Risiko abdecken. Ansonsten sollten Sie auch alle weiteren Vereinbarungen wie Besprechungsprotokolle, Skizzen, Änderungsvorschläge und Sonderwünsche aus Gründen der besseren Beweisbarkeit schriftlich fixieren und als Anlagen in den Bauträgervertrag aufnehmen.