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Betreuer - Auswahl durch das Gericht

Schlägt der zu Betreuende - z. B. in einer Betreuungsverfügung - eine bestimmte Person als Betreuer vor, ist dies grundsätzlich vom Gericht zu berücksichtigen, soweit es nicht dem Wohl des Betreuten widerspricht. Wünscht der Betroffene eine bestimmte Person nicht als Betreuer, so soll auch hierauf Rücksicht genommen werden.

Weitere Kriterien, die bei der Auswahl des Betreuer eine Rolle spielen, sind:

  • verwandtschaftliche und persönliche Bindung
  • Bindungen zu Eltern, Kindern, Ehegatte und Lebenspartner
  • Interessenkonflikte

Zur besseren Versorgung des Betreuten können auch mehrere Betreuer eingesetzt werden, jeweils mit definiertem Aufgabenkreis.