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Teilzeitbeschäftigung - Definition

Teilzeitbeschäftigt ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer des Betriebes mit derselben Art des Arbeitsverhältnisses und der gleichen oder einer ähnlichen Tätigkeit.

Laut gesetzlicher Definition gelten auch 450-Euro-Jobber als teilzeitbeschäftigt, unabhängig von Ihrer wöchentlichen Arbeitszeit. Ein Arbeitnehmer, der einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht, hat die gleichen Rechte wie ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer (Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, ggf. Kündigungsschutz etc.).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)

 

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