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Informationen zu Ausbildungsberufen

Informationen zu Ausbildungsberufen: Das Bundesinstitut für Berufsbildung - eine bundesunmittelbare rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn - führt ein Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe. Für diese Ausbildungsberufe existieren Ausbildungsordnungen, nach denen ausgebildet werden muss.

Diese Ausbildungsordnungen enthalten mindestens folgende Regelungen:

  • die Bezeichnung des Ausbildungsberufes
  • die Ausbildungsdauer
  • die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die mindestens Gegenstand der Berufsausbildung sind (Ausbildungsberufsbild)
  • eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Vermittlung der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (Ausbildungsrahmenplan) und
  • die Prüfungsanforderungen.

Folgende Regelungen können in einer Ausbildungsordnung zusätzlich enthalten sein:

  • die Stufenausbildung,
  • die auf zwei Teile gestreckte Abschlussprüfung
  • die Anrechnung einer bereits zurückgelegten Ausbildungszeit
  • die Anrechnung anderweitiger Ausbildungen,
  • die Vermittlung zusätzlicher Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
  • die überbetriebliche Ausbildung
  • den Ausbildungsnachweis.

Rechtsgrundlagen:
§ :89 Berufsbildungsgesetz (BBiG)

 


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