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Elternzeit - Kostenloser Ratgeber

Kostenloser Ratgeber: Während der Elternzeit muss der Arbeitnehmer nicht arbeiten und der Arbeitgeber keinen Lohn zahlen. Finanzielle Unterstützung gibt es durch das staatliche Elterngeld. Daneben gibt es noch einige weitere Sonderregelungen, z. B. bei der Kündigung.

Voraussetzungen der Elternzeit

Elternzeit ist der Anspruch auf unbezahlte Freistellung aus Anlass der Geburt und zum Zweck der Betreuung eines Kindes. Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs des Kindes oder bei...

Voraussetzungen der Elternzeit

Elterngeld während der Elternzeit

Voraussetzung für den Bezug von Elterngeld ist, dass zumindest ein Elternteil eine ausgeübte Berufstätigkeit für eine Kinderbetreuung unterbricht oder auf maximal 30 Wochenstunden reduziert. Das Elterngeld wird mindestens zwölf volle Monate gezahlt...

Elterngeld während der Elternzeit

Urlaub während der Elternzeit

Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Der Arbeitgeber kann das Kürzungsrecht nur im bestehenden Arbeitsverhältnis durch Abgabe einer...

Urlaub während der Elternzeit

Anmeldung der Elternzeit

Die Elternzeit muss schriftlich angezeigt werden und zwar spätestens sieben Wochen vor deren Beginn. Die Anmeldung muss enthalten, für welchen Zeitraum Elternzeit begehrt wird. Die erstmalige Anzeige der Elternzeit...

Anmeldung der Elternzeit

Elternteilzeit (Teilzeitarbeit während der Elternzeit)

Als Elternteilzeit wird eine Teilzeitarbeit während der Elternzeit bezeichnet. Dies ist dann zulässig, wenn die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit für jeden Elternteil, der die Elternzeit nimmt, 32 Stunden nicht übersteigt...

Elternteilzeit (Teilzeitarbeit während der Elternzeit)

Nach der Elternzeit (Rückkehr an den Arbeitsplatz)

Der Arbeitnehmer genießt vor und während der Elternzeit besonderen Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf das Arbeitsverhältnis ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, höchstens jedoch acht Wochen vor Beginn...

Nach der Elternzeit (Rückkehr an den Arbeitsplatz)