Schreiben an die Versicherung, Kürzung der Reparaturstundensätze
Mit diesem Musterschreiben können Nachzahlungsansprüche bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung angemeldet werden, wenn die gegnerische Versicherung Stundenverrechnungssätze bei fiktiver Abrechnung gekürzt hat.
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Leistungsumfang
Musterschreiben zum Nachfordern gekürzter Reparaturstundensätze bei fiktiver Abrechnung
Verweis auf BGH-Urteil VI ZR 398/02 zur Durchsetzung ortsüblicher Sätze
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Reicht der Unfallgeschädigte bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag ein, geschieht es häufig, dass die gegnerische Versicherung die Reparaturstundensätze für die Unfallreparatur kürzt. Sie verweist dann darauf, dass die eingereichten Stundensätze nicht den ortsüblichen Sätzen der jeweiligen Region entsprechen.
Hierzu hat der Bundesgerichtshof jedoch bereits in einem Urteil aus dem Jahre 2003 entschieden (Urteil vom 29. April 2003, Az.: VI ZR 398/02). Danach hat der Geschädigte die Möglichkeit, bei der Abrechnung von Unfallschäden über Kostenvoranschlag oder Gutachten Erstattung der angesetzten Stundensätze auf Basis einer frei gewählten Markenwerkstatt ersetzt zu verlangen. Mit einer Kürzung seiner Ansprüche auf die mittleren Stundensätze der Region muss er sich deshalb nicht abfinden.
Wird das Fahrzeug später in einer Werkstatt repariert, die die Reparatur kostengünstiger ausführt, darf der von der gegnerischen Versicherung erlangte Schadensersatz dennoch in voller Höhe behalten werden. Es entspricht der freien Disposition des Geschädigten, wie er mit dem erlangten Betrag verfährt.