Veräußerungsanzeige an die Kfz-Zulassungsstelle
Mit diesem Muster kann der Verkäufer den Verkauf seines Fahrzeugs an die Kfz-Zulassungsstelle melden (sog. Veräußerungsanzeige).
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Leistungsumfang
Musterformular für die Veräußerungsanzeige an die Kfz-Zulassungsstelle
Beendet Ihre Steuer- und Versicherungspflicht sofort nach Eingang (§ 5 KraftStG)
Inklusive Felder für Käuferdaten, Empfangsbestätigung und Ausweisprüfung
Word-Dokument zum Sofort-Download für € 5,20 (inkl. MwSt.)
Nachdem der Verkäufer das Fahrzeug verkauft hat, sollte er diese Veräußerung an die zuständige Kfz-Zulassungsstelle melden: Denn falls der Käufer seiner Pflicht nicht nachkommt, das Fahrzeug auf seinen Namen umzumelden, muss der Verkäufer weiterhin die Kfz-Steuer und Versicherung für ein Fahrzeug zahlen, das er gar nicht mehr besitzt.
Ohne Veräußerungsanzeige endet die Steuerpflicht des Verkäufers nämlich erst mit dem Tag der Zulassung des Fahrzeugs auf den Käufer (§ 5 Kraftfahrzeugsteuergesetz). Ist die Veräußerung ordnungsgemäß angezeigt, ist der Verkäufer dagegen mit Eingang bei der Zulassungsstelle von der Steuerpflicht befreit.
Wie im folgenden Muster sollte die Anzeige Namen und Anschrift des Erwerbers enthalten sowie die Bestätigung, dass dieser die Fahrzeugpapiere erhalten hat. Deshalb sollte der Verkäufer sich auf jeden Fall den Personalausweis oder Reisepass des Käufers zeigen lassen und sich den Empfang der Fahrzeugpapiere schriftlich bestätigen lassen.