Janolaw Logo
Support

Mängelbeseitigung durch den Mieter, Erstattungsverlangen

Informationen zum Produkt

Leistungsumfang

checkmark icon

Inkl. ausführlicher rechtlicher Erläuterungen

checkmark icon

Word-Dokument zum Download

checkmark icon

Einfach ausdrucken und einsetzen

checkmark icon

Auf dem neuesten Rechtsstand

Musterschreiben des Mieters, in dem er Kostenersatz für die Selbstbeseitigung von Mängeln fordert (Erstattungsverlangen).

Sparen Sie 25% beim Dokumentenkauf mit einem Guthabenkonto bei janolaw.
Jetzt informieren ›

Ausführliche rechtliche Erläuterungen

Tritt bei Überlassung oder im Laufe der Mietzeit ein Mangel an der Mietsache auf, so ist der Mieter gesetzlich verpflichtet, dem Vermieter diesen Mangel unverzüglich anzuzeigen. Andernfalls muss er dem Vermieter den aufgrund der fehlenden Anzeige entstandenen Schaden ersetzen (§ 536c Bürgerliches Gesetzbuch, BGB).

Hat der Mieter dem Vermieter den Mangel bereits mitgeteilt, beseitigt dieser ihn aber nicht, kann der Mieter auch selbst den Mangel beheben oder einen Fachmann damit beauftragen. Der Vermieter muss dann die erforderlichen Aufwendungen, also die Kosten, die für eine fachgerechte Instandsetzung notwendig sind, ersetzen (§ 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB).

Voraussetzung dafür ist, dass der Vermieter sich "in Verzug" mit der Mängelbeseitigung befindet. Verzug tritt grundsätzlich ein, wenn dem Vermieter eine Frist zur Behebung des Mangels gesetzt wurde, er dieser Aufforderung aber nicht nachgekommen ist.

Zahlt der Vermieter die Kosten der Mängelbeseitigung nicht, so kann der Mieter diese mit der Miete verrechnen. Er kann grundsätzlich auch einen Vorschuss in Höhe der zu erwartenden Kosten der Mängelbeseitigung vom Vermieter verlangen.

Etwas anderes gilt, wenn im Mietvertrag die Kostentragungspflicht bezüglich Kleinreparaturen dem Mieter auferlegt wurden. Kleinreparaturen liegen nach der Rechtsprechung vor, wenn die Kosten der Einzelreparatur einen Betrag von 100,- Euro nicht übersteigen.

Eine Abwälzung der Kosten auf den Mieter kann allerdings nur erfolgen, wenn im Mietvertrag eine Höchstgrenze für einen bestimmten Zeitraum festgesetzt wird (z. B. bis zu 300,- Euro oder 8% der Jahresmiete). Auf den Mieter übertragen werden kann nur die Verpflichtung zur Zahlung für Bagatellschäden, nicht aber die Vornahme der Reparatur als solche oder die Beauftragung eines Handwerkers.

Die vollständige Erläuterung ist Bestandteil der Vorlage.

Produkt
Preis
Mängelbeseitigung durch den Mieter, Erstattungsverlangen
4,36€
Summe Warenwert
4,36 €
MwSt. (19 %)
0,83€
Gesamtpreis
5,19€
Die janolaw GmbH ist keine Rechtsanwaltskanzlei. Wir dürfen daher keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 3 RDG erbringen. Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen erstellten Dokumente nach der Erstellung nicht durch uns überprüft werden.

Mehr zum Thema

Suchen Sie?

Hier haben wir einige Produkte aufgelistet, die Sie ebenfalls interessieren könnten.