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Aufforderung an den Vermieter zur Mängelbeseitigung

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Musterbrief für Mieter: Aufforderung des Vermieters zur Mängelbeseitigung als Vorbereitung eines Aufwendungsersatzanspruchs.

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Ausführliche rechtliche Erläuterungen

Tritt bei Überlassung oder im Laufe der Mietzeit ein Mangel an der Mietsache auf, so ist der Mieter gesetzlich verpflichtet, dem Vermieter diesen Mangel unverzüglich anzuzeigen. Andernfalls muss er dem Vermieter den aufgrund der fehlenden Anzeige entstandenen Schaden ersetzen (§ 536c Bürgerliches Gesetzbuch, BGB).

Hat der Mieter dem Vermieter den Mangel an der Mietsache bereits mitgeteilt, beseitigt dieser den Mangel aber nicht, kann der Mieter auch selbst den Mangel beheben oder einen Fachmann damit beauftragen. Der Vermieter muss dann die erforderlichen Aufwendungen, also die Kosten, die für eine fachgerechte Instandsetzung notwendig sind, ersetzen (§ 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB). Voraussetzung dafür ist, dass der Vermieter sich "in Verzug" mit der Mängelbeseitigung befindet. Das heißt, dass er trotz Fristsetzung zur Behebung des Mangels dieser Aufforderung nicht nachkommt.

Zahlt der Vermieter die Kosten der Mängelbeseitigung nicht, so kann der Mieter diese mit der Miete verrechnen. Er kann grundsätzlich auch einen Vorschuss in Höhe der zu erwartenden Kosten der Mängelbeseitigung vom Vermieter verlangen.

Die vollständige Erläuterung ist Bestandteil der Vorlage.

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Aufforderung an den Vermieter zur Mängelbeseitigung
4,36€
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4,36 €
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