Voraussetzung für die Erhöhung der Nebenkosten
Es gibt zwei Möglichkeiten, Betriebskosten auf den Mieter abzuwälzen: die Vorauszahlung und die Pauschale. In beiden Fällen können die Betriebskosten erhöht werden. Bei der
- Vorauszahlung können die Nebenkosten nur dann erhöht werden, wenn aus der Abrechnung hervorgeht, dass der Mieter nachzahlen muss. Der Vermieter muss diese Anpassung schriftlich vom Mieter verlangen. Umgekehrt gilt: Hat der Mieter im Jahr zu viel Nebenkosten bezahlt, muss er den Vermieter schriftlich darauf hinweisen, dass er von nun an weniger Nebenkosten zahlen wird, und sich dabei auf die Nebenkostenabrechnung beziehen.
- Pauschal können die Nebenkosten nur dann erhöht werden, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag vorgesehen ist. Voraussetzung: Der Vermieter muss dazu schriftlich den Grund für die Erhöhung erläutern. Der Mieter zahlt die höheren Betriebskosten mit Beginn des auf den Zugang der Erklärung folgenden übernächsten Monats. Beispiel: Geht die Erklärung dem Mieter am 15. Januar zu, so ist der höhere Betrag ab 1. März zu zahlen. Haben sich die Betriebskosten ermäßigt, ist der Vermieter verpflichtet, dies dem Mieter unverzüglich mitzuteilen und die Pauschale entsprechend herabzusetzen.