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Hauskauf: Aufforderung zur Beseitigung von Rechtsmängeln

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Musterbrief an den Verkäufer: Aufforderung, einen Rechtsmangel (hier: Hypothek) zu beseitigen

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Ausführliche rechtliche Erläuterungen

Aufforderung zur Beseitigung von Rechtsmängeln beim Hauskauf: Ist eine Kaufsache mangelhaft, kann der Käufer grundsätzlich Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Ein Rechtsmangel liegt dabei vor, wenn Dritte Rechte gegenüber dem Käufer in Bezug auf die Sache geltend machen können, die über die im Kaufvertrag übernommenen Verpflichtungen hinausgehen (§nbsp;435 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, BGB). 

Einem Rechtsmangel steht es gleich, wenn im Grundbuch ein Recht eingetragen ist, das nicht besteht (§ 435 Satz 2 BGB). Das Gewährleistungsrecht besteht nicht, wenn der Käufer den Mangel kannte (§ 442 BGB) oder der Verkäufer die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen hat (§ 444 BGB). Vorrangig ist das Gewährleistungsrecht der Nacherfüllung. 

Das bedeutet, dass der Verkäufer zunächst die Möglichkeit haben muss, den Mangel selbst zu beheben bzw. eine mangelfreie Sache zu liefern (§ 439 BGB). Verweigert der Verkäufer die Nacherfüllung oder lässt er eine zur Nacherfüllung gesetzte Frist verstreichen, kann der Käufer gegenüber dem Verkäufer den Kaufpreis mindern, den Rücktritt vom Vertrag erklären bzw. Schadensersatz geltend machen.

Gewährleistungsrechte können nur in einem bestimmten Zeitraum nach Übergabe der Kaufsache geltend gemacht werden, der sog. Gewährleistungsfrist. Diese beträgt bei Bauwerken und Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind, fünf Jahre ab Übergabe bzw. Ablieferung des Kaufgegenstandes (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 BGB).

Die vollständige Erläuterung ist Bestandteil der Vorlage.

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Preis
Aufforderung zur Beseitigung von Rechtsmängeln
4,36€
Summe Warenwert
4,36 €
MwSt. (19 %)
0,83€
Gesamtpreis
5,19€
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