Auflage zur Grabpflege durch den Erben
Musterformular für eine Auflage, durch die die Erbin verpflichtet wird, sich um die Pflege des Grabes des Erblassers zu kümmern und monatlichen Unterhalt für die Tochter des Erblassers für die Dauer ihres Studiums zu bezahlen.
Musterformular zur Auflage zur Grabpflege durch den Erben
Leistungsumfang
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Rechtliche Erläuterung
Der Erblasser kann mit einer Auflage den Beschwerten zu einer Leistung verpflichten, ohne dass der Begünstigte selbst einen Anspruch darauf erhält. Diese Anordnung kann der Erblasser in einem Testament oder Erbvertrag durchführen, beschwert werden kann der Erbe oder ein Vermächtnisnehmer.
Die Auflage kann jedes Tun oder Unterlassen anordnen und muss keinerlei Vermögenswert haben. Typische Auflagen sind die Vornahme der Grabpflege, die Zahlung einer Geldsumme zu wohltätigen Zwecken, die Fortführung des Unternehmens des Erblassers, Unterhaltung und Pflege eines Kindes, Gründung einer Stiftung mit bestimmten Mitteln, Verfügungen über Grundbesitz zu unterlassen, etc.
Der Begünstigte kann auf Wunsch des Erblassers vom Erben oder einem Dritten benannt werden, wenn er den Zweck der Auflage zumindest in erkennbarem Umfang festlegt (z. B. Geldspende für karitative Einrichtung). Die Auflage wird grundsätzlich mit dem Erbfall fällig. Der Erblasser kann aber auch einen späteren Zeitpunkt bestimmen.
Soweit ein Begünstigter vorhanden ist, kann dieser die Vollziehung der Auflage nicht durchsetzen. Zur Durchsetzung der Vollziehung berechtigt sind vielmehr der Erbe, alle Miterben der Erbengemeinschaft und derjenige, dem der Wegfall des mit der Auflage zunächst Beschwerten zugute kommen würde.
Das kann z. B. ein Ersatzerbe oder Nacherbe sein oder der gesetzliche Erbe bei einem auflagebeschwerten Testamentserben. Ebenfalls berechtigt, Vollziehung zu verlangen, ist der Testamentsvollstrecker.