Schenkung - Widerruf
Eine Schenkung kann widerrufen werden, wenn sich der Beschenkte durch eine schwere Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers groben Undanks schuldig macht. Die Beurteilung, was eine schwere Verfehlung ist, ist vom Einzelfall abhängig. In den folgenden Fällen hat die Rechtsprechung eine solche bejaht:
- Bedrohung des Lebens
- Körperliche MisshandlungGrundlose Strafanzeige
- Belastende Aussage trotz Zeugnisverweigerungsrechts
- Schwere Beleidigungen
Dem Erben des Schenkers steht das Recht des Widerrufs nur zu, wenn der Beschenkte vorsätzlich und widerrechtlich den Schenker getötet oder am Widerruf gehindert hat.
Rechtsgrundlage:
§ 530 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)