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Pflichtteilsrecht

Kostenloser Ratgeber: Ein Pflichtteil steht bestimmten nahen Angehörigen wie z. B. Ehegatten und Kindern zu, wenn sie durch Testament oder Erbvertrag enterbt wurden. Geschwister und Verwandte der Seitenlinie wie Tanten, Onkel oder Cousinen haben keinen Pflichtteilsanspruch.

Anspruch auf Auskunftserteilung des Pflichtteilsberechtigten

Dem Pflichtteilsberechtigten steht ein Anspruch auf Auskunftserteilung über den Nachlass sowie ein Wertermittlungsanspruch bezüglich der Nachlassgegenstände zu. So kann er die Höhe des Pflichtteils...

Anspruch auf Auskunftserteilung des Pflichtteilsberechtigten

Pflichtteilsanspruch gegen den Erben/die Erbengemeinschaft

Der Pflichtteilsberechtigte erhält keinen Erbanspruch und somit auch keine Rechte an bestimmten Nachlassgegenständen. Ihm steht lediglich ein Ausgleichsanspruch in Geld zu, der die Hälfte des ihm nach...

Pflichtteilsanspruch gegen den Erben/die Erbengemeinschaft

Pflichtteilsanspruch zu Lebzeiten

Ein Pflichtteilsanspruch entsteht wie der Erbanspruch erst mit dem Erbfall. Vor dem Tod des Erblassers kann ein solcher nicht einseitig geltend gemacht werden. Eine Auszahlung zu Lebzeiten kann nur...

Pflichtteilsanspruch zu Lebzeiten

Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen Dritten

Ein solcher besteht nach aktueller Rechtslage, wenn der Erblasser innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall Gegenstände aus seinem Vermögen an einen Dritten verschenkt hat. Damit soll verhindert werden, dass der Erblasser...

Pflichtteilsergänzungsanspruch gegen Dritten