Auftragsverarbeitung (DSGVO)
Ihr Assistent für eine datenschutzrechtliche Auftragsverarbeitung hilft Ihnen mit einfachen und erläuterten Fragen, alle wichtigen Details in einer rechtssicheren Vorlage festzulegen.
Auftragsverarbeitung - mehr als nur ein Vordruck
Leistungsumfang
Rechte des Auftraggebers
Pflichten des Auftraggebers
Pflichten des Auftragsnehmers
Subunternehmer
Datenschutzbeauftragter
Hinweis
In der Regel wird die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung vom Auftragnehmer gestellt. Wenn Sie einen Dienstleister beauftragen wollen, sollten Sie diesen vorab fragen, ob er ein entsprechendes Muster vorhält.
Sobald Dritte damit beauftragt werden, personenbezogene Daten zu verarbeiten (z. B. Buchhaltung, Lohnabrechnung) ist an eine schriftliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zu denken. Dies gilt für Online-Shops etwa auch dann, wenn die Webseite auf Basis eines Content-Management-Systems (CMS) bei einem Webhosting-Anbieter betrieben wird oder die Dienste eines Zahlungsdienstleisters genutzt werden.