Janolaw Logo
Support

Ausgleichsqutting des Arbeitgebers

Ausgleichsquittung des Arbeitgebers

Hinweis


Sparen Sie 25% beim Dokumentenkauf mit einem Guthabenkonto bei janolaw.

Jetzt informieren ›

Informationen zum Produkt

Ausgleichsquittung und Empfangsbestätigung für Arbeitspapiere. Die Ausgleichsquittung des Arbeitgebers dient dem Ziel, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses für klare Verhältnisse zu sorgen.

 

Ausführliche rechtliche Erläuterungen

Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses unterzeichnen Arbeitnehmer oft eine sog. Ausgleichsquittung, mit der sämtliche Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und aus dessen Beendigung, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstanden sein mögen, abgegolten und erledigt sind.

Hiervon zu unterscheiden ist die Bestätigung des Arbeitnehmers, dass er den ausgezahlten Lohn und die ihm übergebenen Arbeitspapiere erhalten hat. Das ist eine Empfangsbestätigung, die die Wirkung einer Quittung hat und zu deren Abgabe der Arbeitnehmer verpflichtet ist. Nach § 368 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) hat der Gläubiger (hier der Arbeitnehmer) nämlich gegen den Empfang der Leistung auf Verlangen ein schriftliches Empfangsbekenntnis (Quittung) zu erteilen.

Die rechtlich Wirkung einer Ausgleichsquittung besteht darin, dass sie als negatives Schuldanerkenntnis (§ 397 Abs. 2 BGB) alle von ihr erfassten Ansprüche (z. B. auf Lohn, Prämien, Zulagen, Gratifikationen, Spesen, Urlaubsgeld) erlöschen lässt, unabhängig davon, ob diese noch bestehen oder nicht. Nicht erfasst sind allerdings Urlaubsansprüche oder Urlaubsabgeltungsansprüche bis zum gesetzlichen Mindesturlaub (§ 13 Bundesurlaubsgesetz, BUrlG), da auf diese nicht wirksam verzichtet werden kann. Ansprüche auf

  1. Versorgungszahlungen oder Anwartschaften auf Versorgung (betriebliche Alterversorgung)
  2. Arbeitnehmererfindungsvergütungen und
  3. Karenzentschädigung für ein Wettbewerbsverbot

sind nur dann von einer Ausgleichsquittung erfasst, wenn sie darin ausdrücklich erwähnt werden.

Mit einer Ausgleichsquittung sollen Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses vermieden und klare Verhältnisse geschaffen werden. Der Arbeitgeber hat allerdings keinen Anspruch auf eine Ausgleichsquittung, die Unterzeichnung ist stets freiwillig.

Die vollständige Erläuterung ist Bestandteil der Vorlage.

 

Alternative zum Einzelkauf:
Kostenlos downloaden mit der Rechtsflatrate

Dieses und mehrere 100 weitere Dokumente sind für janolaw Rechtsflatrate-Kunden kostenlos.

Jetzt informieren ›

Sie sind bereits registrierter Kunde bei janolaw? Dann loggen Sie sich einfach hier ein.

Produkt
Preis
Ausgleichsquittung
4,36€
Summe Warenwert
4,36 €
MwSt. (19 %)
0,83€
Gesamtpreis
5,19€
Die janolaw GmbH ist keine Rechtsanwaltskanzlei. Wir dürfen daher keine Rechtsdienstleistung im Sinne des § 3 RDG erbringen. Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen erstellten Dokumente nach der Erstellung nicht durch uns überprüft werden.

Mehr zum Thema

Suchen Sie?

Hier haben wir einige Produkte aufgelistet, die Sie ebenfalls interessieren könnten.