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Vorstellungskosten, Ablehnung durch Arbeitgeber

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Informationen zum Produkt

Schreiben des Arbeitgebers an den Bewerber, in dem er den Ersatz von Vorstellungskosten ablehnt. Die Ablehnung sollte sorgfältig erfolgen, da sie oft Ursache für Streit ist.

Ausführliche rechtliche Erläuterungen

Eine Bewerbung ist ein Angebot, mit dem der Bewerber den Adressaten davon überzeugen will, dass er sich für eine bestimmte Aufgabe eignet. Am häufigsten sind an ein Unternehmen gerichtete Bewerbungen um einen Arbeitsplatz, ein Praktikum oder eine andere Stelle. Bewerbungen sind häufig die Reaktion auf eine Stellenausschreibung oder -anzeige, in der die Aufgabe und die Anforderungen an den künftigen Mitarbeiter beschrieben sind.

Mit einer sog. Initiativbewerbung hingegen macht der Bewerber den ersten Schritt, weil er eine offene Stelle vermutet oder weil er einer Stellenausschreibung zuvorkommen will. Auf Initiativbewerbungen braucht der Arbeitgeber nicht zu reagieren. Meldet sich der Bewerber innerhalb angemessener Frist nicht, können die Unterlagen vernichtet werden. Anderes gilt bei Bewerbungen, zu denen der Arbeitgeber - etwa über ein Inserat in der Zeitung oder bei der Agentur für Arbeit - aufgefordert hat.

Der Arbeitgeber muss dann sämtliche Unterlagen nach Abschluss des erfolglosen Bewerbungsverfahrens auf seine Kosten an den Bewerber zurückschicken. In der Zwischenzeit muss er die Unterlagen sorgfältig aufbewahren. Für Beschädigungen oder Verlust muss der Arbeitgeber haften. Zu den Bewerbungsunterlagen zählen regelmäßig das Bewerbungsanschreiben, der Lebenslauf, Arbeitszeugnisse, Schul- oder Hochschulbescheinigungen, Ausbildungsnachweise, Referenzen usw.

Die vollständige Erläuterung ist Bestandteil der Vorlage.

 

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Produkt
Preis
Vorstellungskosten, Ablehnung durch Arbeitgeber
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4,36 €
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