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Ermahnung

Ermahnung durch den Arbeitgeber

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Die Ermahnung ist - gegenüber einer Abmahnung - die mildere Form der Sanktionierung eines arbeitnehmerseitigen Fehlverhaltens durch den Arbeitgeber.

 

Ausführliche rechtliche Erläuterungen

Mit einer Ermahnung weist der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf ein bestimmtes Fehlverhalten hin und besteht auf der Einhaltung der vertraglichen Pflichten, ohne dabei - im Unterschied zu einer Abmahnung - eine Rechtsfolge anzudrohen. Anders als eine Abmahnung enthält die Ermahnung also keine Kündigungsandrohung. Sie ist daher nicht geeignet für die Vorbereitung einer verhaltensbedingten Kündigung, für die regelmäßig die vorherige Abmahnung Wirksamkeitsvoraussetzung ist. Die Ermahnung beinhaltet eine Rüge mit dem Ziel, eine Verhaltensänderung herbeizuführen. Eine Warnfunktion fehlt.

Der Arbeitgeber verhindert mit einer Ermahnung, dass beim Arbeitnehmer der Eindruck entstehen kann, sein Fehlverhalten werde geduldet. Eine regelmäßige Duldung könnte nämlich zu einer inhaltlichen Änderung des Vertrags führen. Die Ermahnung kann, muss aber nicht, einer Abmahnung vorgeschaltet sein. Der Übergang zwischen einer Ermahnung und einer Abmahnung ist fließend. Der Arbeitgeber spricht eine Ermahnung insbesondere dann aus, wenn er ein vorrangiges Interesse an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses hat. Die Ermahnung kann insoweit die Gefahr für den Arbeitgeber bergen, dass der Ausspruch einer Ermahnung suggeriert, dass der Arbeitgeber das Verhalten nicht für abmahnungs- oder kündigungsrelevant erachtet.

Die vollständige Erläuterung ist Bestandteil der Vorlage.

 

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