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Schönheitsreparaturen - Definition

Definition: Unter Schönheitsreparaturen versteht man alles, was notwendig ist, um die Gebrauchsspuren in der Wohnung zu beseitigen. Dazu gehört in der Regel alles, was mit Farbe, Tapete und Gips erneuert werden kann, also das

  • Anstreichen, Kalken und Tapezieren der Wände und Decken
  • Streichen der Fußböden
  • Streichen der Heizkörper und -rohre
  • Streichen der Zimmertüren
  • Streichen der Außentüren von innen
  • Streichen der Fenster von innen

Nicht dazu gehören weitergehende Renovierungen wie z. B. das Abschleifen und Versiegeln von Parkett, der Austausch des Teppichbodens oder das Streichen der Fenster und Türen von außen.