Mietvertrag, bewegliche Sachen
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Muster eines Mietvertrages für bewegliche Sachen, also z. B. Maschinen oder Pkw.
Hinweis zur DSGVO: Bitte beachten Sie, dass nach der ab 25. Mai 2018 in der EU geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) u.a. eine Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten gegenüber der betroffenen Person besteht (Art. 13 DSGVO). Zudem kann die Datenverarbeitung von einer Einwilligung des Betroffenen nach Art. 6 Abs.1 a) DSGVO abhängig sein. Beides (Information und Einwilligung) ist nicht Bestandteil dieser Vorlage.
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Ausführliche rechtliche Erläuterungen
Durch einen Mietvertrag verpflichtet sich der Vermieter gemäß § 535 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), dem Mieter den Gebrauch der Mietsache gegen Entgelt zu überlassen. Der folgende Mietvertrag gilt ausschließlich für bewegliche Sachen, d. h. für Gegenstände, die keine Grundstücke oder Grundstücksbestandteile sind oder die zumindest nur vorübergehend mit Grund und Boden verbunden sind. Darunter fallen z. B. auch Software oder selbstständig nutzbare Teile eines Gegenstandes. Entsprechend anwendbar sind die Vorschriften gemäß § 90a Satz 3 BGB auch auf Tiere.
Wird der Mietvertrag über bewegliche Sachen für eine bestimmte Zeit abgeschlossen, ist grundsätzlich eine vorherige Kündigung nicht möglich. Der Vertrag endet erst mit Eintritt des vereinbarten Beendigungszeitpunktes. Wird der Mietvertrag unbefristet abgeschlossen, ist er mit der vereinbarten Frist kündbar. Wird keine Frist vereinbart, ist die Kündigung gemäß § 580a Abs. 3 Nr. 2 BGB an jedem beliebigen Tag zu jedem beliebigen Termin möglich, nur müssen zwischen Kündigungstag und Kündigungstermin mindestens zwei Tage liegen.
Darüber hinaus sind alle Vereinbarungen möglich, auf die sich die Parteien einigen können soweit sie nicht gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstoßen. Dies sind z. B. Regelungen über eine mögliche Mietsicherheit, ein Untermietverhältnis, Instandhaltungspflichten, Übergabe und Rückgabe der Mietsache, etc. Die strengeren Vorschriften über das Wohnraummietrecht (§§ 549 ff. BGB) sind auf bewegliche Sachen nicht anwendbar.
Die vollständige Erläuterung ist Bestandteil der Vorlage.
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