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Ablehnung der vorzeitigen Entlassung aus dem Mietvertrag

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Musterschreiben gegenüber einem Vertreter des Vermieters, in dem eine Kündigung wegen fehlender Vollmacht zurückgewiesen wird.

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Ausführliche rechtliche Erläuterungen

Die Kündigungserklärung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Erklärt ein Bevollmächtigter eine Kündigung, ohne die Vollmachtsurkunde im Original vorzulegen, und weist der Empfänger die Kündigung aus diesem Grund unverzüglich zurück, so ist diese unwirksam. Die Unwirksamkeit wird auch nicht durch die nachträgliche Vorlage einer Vollmachtsurkunde geheilt.

Unverzüglich ist eine Zurückweisung, wenn sie ohne schuldhaftes Zögern erfolgt. Das bedeutet, dass dem Empfänger eine angemessene Überlegungszeit einzuräumen ist, die sich grundsätzlich nach dem Einzelfall richtet. Da die Feststellung, dass eine Vollmacht fehlt, ohne Schwierigkeiten zu treffen ist, wird von der Rechtsprechung aber in der Regel eine Frist von wenigen Tagen als angemessen angesehen.

Eine Zurückweisung der Kündigung ist nicht möglich, wenn der Vollmachtgeber den Empfänger bereits von der Bevollmächtigung in Kenntnis gesetzt hat (§ 174 Bürgerliches Gesetzbuch, BGB). Für eine Kündigung, die während eines anhängigen Rechtsstreits vom Prozessbevollmächtigen aufgrund einer Prozessvollmacht ausgesprochen wird, gilt § 174 BGB nicht. Hier sind die Sondervorschriften der §§ 80 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) anzuwenden.

Die vollständige Erläuterung ist Bestandteil der Vorlage.

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Ablehnung der vorzeitigen Entlassung aus dem Mietvertrag
4,36€
Summe Warenwert
4,36 €
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Gesamtpreis
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