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Beweislast im Prozess

Oft kommt es wegen der Mietminderung des Mieters zum Streit vor Gericht. Dort muss dann der Mieter beweisen, dass ein Mangel vorliegt (Beweislast). Häufig ist dies nur durch ein gerichtliches Sachverständigengutachten möglich. Die Kosten dafür muss der Mieter erst einmal vorschießen.

Stellt sich heraus, dass kein Mangel da oder der Mangel geringfügig ist, bleibt der Mieter auf diesen Kosten sitzen. Kann er aber den Mangel nachweisen, dann muss der Vermieter beweisen, dass

  • entweder der Mieter den Mangel selbst verschuldet hat
  • der Mangel so geringfügig ist, dass er keine Mietminderung rechtfertigt oder
  • der Mieter den Mangel durch Fortzahlung der Miete akzeptiert hat (sog. Verwirkung) oder von Anfang an kannte

Gelingt dem Vermieter das nicht, hat der Mieter gute Chancen, den Prozess zu gewinnen.